Keine Abstimmung über Amtsenthebung
Die Stimmberechtigten von Montreux können am 7. März nun doch nicht an der Urne entscheiden, ob ihr Baudirektor Jean-Claude Doriot abgesetzt werden soll. Das Waadtländer Verfassungsgericht hat den Rekurs Doriots gut geheissen und die Abstimmung annuliert.
Man nehme den Entscheid des Gerichts zur Kenntnis, schreibt die Waadtländer Regierung in einem Communiqué. Kommentieren wollte sie diesen jedoch nicht.
Vor über 20 Monaten hatte man Jean-Claude Doriot wegen Korruptionsverdachts von seinem Amt suspendiert. Doriot weigert sich aber bis heute zurückzutreten. Deshalb hatte die Kantonsregierung im November letzten Jahres entschieden, das Volk von Montreux darüber abstimmen zu lassen. Die Kantonsregierung verfügt nicht über die Kompetenz, einen Gemeinderat seines Amtes zu entheben. Der Urnengang sollte der Gemeinde ermöglichen, endlich wieder normal funktionieren zu können - wie vorgesehen mit sieben und nicht nur mit sechs Gemeinderäten.
In der Folge legte Doriot Rekurs ein. Er stellte sich auf den Standpunkt, ein Urnengang sei erst dann möglich, wenn er gerichtlich verurteilt würde. Ihm wird vorgeworfen, beim Verkauf eines Grundstücks einen befreundeten Immobilien-Projektentwickler gegen Geld bevorzugt behandelt zu haben. Des Weiteren soll er zumindest die Verkaufsempfehlung zuhanden des Gemeindeparlaments "frisiert" haben, damit die Offerte seines Architektenfreundes bevorzugt werde. Deshalb wird er sich wegen passiver Korruption und Vorteilsnahme vor dem Lausanner Strafgericht verantworten müssen. (sda/mai)