Kein Geld vom BAK für Haus der Religionen
Kleine Schlappe für das Haus der Religionen, an dem derzeit am Europaplatz in Bern gebaut wird: Das Bundesamt für Kultur (BAK) muss das ambitionierte Projekte nicht mitfinanzieren. Einer entsprechenden Beschwerde der Trägerstiftung erteilte das Bundesverwaltungsgericht eine Abfuhr.
Das Haus der Religionen ist Teil eines Gebäudekomplexes zu dem Läden, ein Hotel sowie Wohn- und Büroflächen gehören. Ab Herbst 2014 soll es Christen, Moslems, Aleviten, Hindus und Buddhisten Andachts- und Begegnungsräume bieten. Im Juni letzten Jahres fand der Spatenstich für das ambitionierte Projekt statt. Die gesamte Überbauung kostet rund 75 Millionen Franken, das Haus der Religionen schlägt mit zehn Millionen Franken zu Buche. Dieser Betrag ist zwar gesichert, doch die Trägerstiftung will zwei weitere Millionen in den Ausbau des Hauses der Religionen investieren.
Im Juni hatte das Bundesamt für Kultur der Stiftung (BAK) seine Unterstützung von einer Million Franken verwehrt. Es begründete sein Nein damit, dass es sich beim Haus der Religionen nicht um eine „kulturelle Institution“ im Sinne der Förderpraxis des BAK handelt. Glaubenspraktiken sowie die Pflege von interreligiösen und -kulturellen Dialogen sind für das BAK keine beitragsfähigen „künstlerischen Produkte“. Dagegen hatte die Stiftung des Hauses der Religionen Beschwerde erhoben. Doch das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nun in seinem Urteil den Entscheid des Bak. Das Urteil kann nun nicht mehr weiter gezogen werden. Die Richter in St. Gallen teilen die Meinung des Bak, das es sich bei dem Projekt nicht um ein kulturelles Vorhaben handelt. Lägen sie falsch, wären die Voraussetzungen laut Gericht dennoch nicht erfüllt: Das Projekt habe vorwiegend regionalen Charakter und sei nicht von gesamtschweizerischer Bedeutung. Zudem stehe fest, dass das Projekt auch ohne auch ohne Bundesbeitrag realisiert werden könne.
Das Urteil sorgt bei der Stiftung des Hauses der Religionen für Fragezeichen. Das Einzugsgebiet der des Hauses der Religionen reiche bis weit über die Kantonsgrenzen hinaus, erklärte Christoph Reichenau von der Trägerstiftung in der heutigen Ausgabe der „Berner Zeitung“ (BZ). Ein Projekt, das den Dialog verschiedener Religionen unter einem Dach fördert gibt es laut Reichenau in der Schweiz und im nahen Ausland nicht. Nun hofft man bei der Stiftung laut BZ, dass Bundesgelder aus anderen Departementen fliessen. Zu Abstrichen am Ausbau kommt es wegen der fehlenden Unterstützung aber nicht Bundes nicht: Gibt es doch noch zusätzliches Geld soll der Ausbau des Hauses laut Reichenau „vollständiger“ ausfallen. (mai)
Lesen Sie dazu auch den Aritikel: Fünf Religionen unter einem Dach vom 27. Juni 2012.