13:23 BAUBRANCHE

Kein freier Marktzugang für Auswärtige in den Kantonen Bern, Waadt und Tessin

Nicht überall haben Unternehmen und Selbstständigerwerbende gleich lange Spiesse: Noch immer behindern Regulierungen den Marktzugang für ausserkantonale Anbieter, weil nicht überall den Anforderungen des eidgenössischen Binnenmarktgesetzes (BGM) Rechnung getragen wird.

Dies gilt für die Kantone Bern, Waadt und im Tessin, die von der Wettbewerbskomission (Weko) stichprobenweise untersucht worden sind. - Das BGM soll gewährleisten, dass Unternehmen und Selbstständigerwerbende ihre Arbeit landesweit ausüben können.

Allerdings trifft dies nicht für alle Unternehmen zu: Während in Gesundheitsberufen die interkantonale Freizügigkeit gut funktioniert, sieht es für Handwerker, Architekten, Ingenieure und das Baugewerbe weniger rosig aus. Dasselbe gilt auch für Treuhänder, das Gastgewerbe, private Sicherheitsdienste und die Kinderbetreuung. In all diesen Bereichen beschränken die von Kanton zu Kanton unterschiedlichen Regulierungen den Marktzugang und behindern laut Weko den Kantonswechsel sowie die schweizweite Ausübung von Tätigkeiten.

Die Weko hat den Kantonen nun Empfehlungen abgegeben, wie sie das Zulassungsverfahren für ausserkantonale Unternehmen BGM-konform organisieren sollen. Diese Empfehlungen sind jedoch nicht rechtsverbindlich. Allerdings können Betroffene und die Weko gegen konkrete Entscheide zu Zulassungen, die nicht den Vorgaben des BGM entsprechen, Beschwerde gegen erheben. (mai/mgt)

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