Kein erweiterter Schutz vor Strassenlärm
Die Solothurner Gemeinden Härkingen, Gunzgen und Boningen hatten mit ihrer Forderung nach vermehrten Lärmschutzmassnahmen beim Ausbau der Autobahn A1 vor dem Bundesverwaltungsgericht keinen Erfolg.
Vor rund drei Jahren hatten die Kantone Aargau und Solothurn beim Bund ein Gesuch zum Ausbau der Autobahn A1/A2 eingereicht. Zwischen den Verzweigungen Härkingen und Wiggertal sollte die Autobahn von vier auf sechs Spuren erweitert werden. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) genehmigte das Projekt im Januar unter verschiedenen Auflagen. Allerdings erhoben die Solothurner Gemeinden Härkingen, Gunzgen und Boningen Beschwerde gegen die Plangenehmigung. Diese hat das Bundesverwaltungsgericht nun abgewiesen. Die drei Gemeinden hatten zusätzliche Lärmschutzmassnahmen gefordert, damit auf den gesamten Gemeindegebieten die massgebenden Lärmgrenzwerte eingehalten werden könnten.
Die Richter in Bern räumten nun ein, dass die Grenzwerte bei knapp über dreissig Liegenschaften im fraglichen Gebiet überschritten werden. Der Einbau des geforderten Spezialbelages auf bestimmten Streckenabschnitten wäre laut Gericht jedoch unverhältnismässig. Zwar würde dieser Drainbelag gegenüber dem geplanten, ebenfalls dämmenden Belag, eine zusätzliche Lärmreduktion bewirken. Indessen hätte der Drainbelag höhere Einbaukosten zur Folge. Zudem wäre er im Unterhalt teurer und würde eine verkürzte Lebensdauer aufweisen. Nicht zu beanstanden ist laut den Richtern weiter, wenn die bestehenden Lärmschutzwände nicht erweitert werden. Der verlangte Ausbau der Ein- und Ausfahrten der Raststätten Gunzgen Nord und Süd schliesslich würde der übergeordneten verbindlichen Planung widersprechen. (sda)
Der Entscheid aus Bern kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteil A-623/2010 vom 14.9.2010).