KBOB verzichtet auf Publikation maximaler Honoraransätze für Architekten und Ingenieure
Per Ende Monat – 30. Juni – werden die Empfehlungen der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane (KBOB) zur Honorierung von Architekten und Ingenieuren ausser Kraft gesetzt. Dies hat die Wettbewerbskommission (Weko) entschieden.
Wie KBOB in einem Schreiben an die Anwender ihrer Empfehlungen mitteilt, geht die Weko davon aus, dass die KBOB-Honorarempfehlungen eine unzulässige, sanktionierbare Wettbewerbsabrede darstellen. Weiter heisst es, habe die Weko der KBOB aufgezeigt, wie sie sich kartellrechtskonform verhalten und damit die Eröffnung einer Untersuchung gemäss Art. 27 ff. des Kartellgesetzes verhindern könne.
Die KBOB verweist darauf, dass man die Empfehlungen nicht werten will und sich aber verpflichtet und gezwungen sieht, die bisherigen Empfehlungen per Ende Monat zurück zu ziehen. Sie werden auf 1. Juli durch eine Fassung ersetzt, die den Empfehlungen der Weko entspricht. (mai/mgt)
Empfehlungen zu Honorierung auf www.kbob.admin.ch