Kantonsrat schränkt Rekursmöglichkeiten ein
So einig ist man sich im Zürcher Kantonsrat selten: Ohne Gegenstimme hat das Parlament die FDP-Initiative„Umweltschutz statt Vorschriften“ unterstützt. Die Vorlage, die auch vom Regierungsrat unterstützt wird, baut mehrere bürokratische Hürden ab, die Hausbesitzern bei energetischen Sanierungen bisher in den Weg gestellt wurden.
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Wird im Kanton Zürich künftig stark erleichtert: Installation einer Solaranlage.
Sofern niemand 5000 Unterschriften gegen den Beschluss sammelt und somit das fakultative Referendum zustande kommen würde, treten mehrere Änderungen im Planungs- und Baugesetz in Kraft und eine Volksabstimmung wird überflüssig.
Nachbarn haben nichts mehr mitzureden
Neu brauchen energetische Sanierungen, die das Erscheinungsbild eines Hauses nicht wesentlich verändern, keine normale Baubewilligung mehr, sondern unterstehen nur noch dem Anzeigeverfahren. Das heisst, dass die Projekte nicht mehr ausgesteckt und publiziert werden müssen, sondern nur noch während etwa 30 Tagen von der Gemeinde geprüft werden.
Kritikfreudige Nachbarn erhalten so gar keine Kenntnis von den Plänen und können sie demzufolge auch nicht mit Einsprachen torpedieren. Auch wenn die Mindestabstände zwischen Häusern künftig etwas kleiner ausfallen, weil eine 35 Zentimeter dicke Wärmedämmung angebracht wird - die Nachbarn haben die Bauprojekte ohne Wenn und Aber zu akzeptieren. Abgelehnt werden können Sanierungs-Projekte nur noch dann, wenn durch eine Wärmedämmung etwa die Verkehrssicherheit gefährdet ist oder das Haus unter Denkmalschutz steht.
Auch beim Bau von Solaranlagen haben Nachbarn künftig nichts mehr mitzureden. Gemäss neuer Regelung sind solche Projekte grundsätzlich überall erlaubt. Voraussetzung ist einzig, dass sie sich optisch gut integrieren und auf Schutzobjekte Rücksicht genommen wird. (aes/sda)