Kantonale Initiativen für Tunnelprojekte abgelehnt
Der Versuch beider Basel und der Kantone Aargau und Zug, den Bau des Wisenberg und des Zimmerberg-Tunnels per Gesetzesänderung voranzutreiben ist im Ständerat gescheitert. Dass es sich in beiden Fällen um wichtige und richtige Projekte handelt, war im Ständrat unbestritten. Trotzdem lehnte der Rat die vier entsprechenden Standesinitiativen ab.
Als Begründung wurde angeführt, dass im Parlament bereits in der Frühlingssession im Rahmen der Gesamtschau über die Finanzierung der Vorhaben des öffentlichen Verkehrs (FinöV)entsprechende Beschlüsse gefasst worden sind. So wurde damals festgelegt, dass unter dem Titel "Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur" (ZEB) die noch verbleibenden 5,2 Milliarden Franken aus dem FinöV-Fonds nur für die absolut zwingendsten Projekte eingesetzt werden sollen. Mit jenem Beschluss wurden verschiedene bestehende Projekte aus dem Bahn-2000-Gesetz sowie aus dem Alpentransitbeschluss gestrichen. Dazu gehörten auch die Tunnel Zimmerberg II und Wisenberg.
Immerhin ist der Bundesrat gleichzeitig verpflichtet, bis 2010 eine Folgebotschaft "Bahn 2030" auszuarbeiten, in der die zurückgestellten und andere Projekte geprüft und Finanzierungsvorschläge unterbreitet werden sollen. Dabei wurde auch festgelegt, welche Projekte, nach welchen Kriterien der Bundesrat für die "Bahn 2030" zwingend prüfen muss. Prioritär umzusetzen sind Projekte, die in einer eidgenössischen Volksabstimmung gutgeheissen wurden oder gesamthaft vordringlich sind In der Debatte wiesen die Basler und Zuger Ständeräten auf die grosse Bedeutung hin, die diese Projekte für ihre Region und darüber hinaus haben. Sowohl Rolf Schweiger (FDP/ZG) und Anita Fetz (SP/BS) erklärten, dass in ihren Kantonen eine Vorfinanzierung geprüft werde. (sda)