Kanton Waadt will bis 2040 alle Öl- und Gas-Heizungen ersetzen
Alle Öl- und Gas-Heizungen sollen im Kanton Waadt bis 2040 ersetzt werden. Dieses Ziel strebt der Waadtländer Staatsrat mit der Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes an. Allerdings muss das Kantonsparlament die Vorlage noch gutheissen.
Alle Öl- und Gas-Heizungen sollen im Kanton bis 2040 ersetzt werden. Dieses Ziel strebt der Waadtländer Staatsrat mit der Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes an. Allerdings muss das Kantonsparlament die Vorlage noch gutheissen.
Bis 2040 sollen alle fossilen Heizungen, die das Ende ihres Lebenszyklus erreicht haben, durch umweltfreundlichere Anlagen ersetzt werden müssten, erklärte Waadtländer Umweltminister Vassilis Venizelos (Grüne) heute Montag vor den Medien. «Die fossilen Energieträger gehören der Vergangenheit an.» - 15 bis 20 Prozent der Investitionen will der Kanton mit öffentlichen Geldern subventionieren. Den Löwenanteil müssen die Hausbesitzer aus der eigenen Tasche bezahlen. Für diejenigen, die sich das nicht leisten können, können die Beiträge auch höher ausfallen. Zudem sind Ausnahmen möglich, wenn der Austausch der Heizung aus technischer Sicht oder aus denkmalschützerischen Gründen zu kompliziert ist.
Ersetzt werden müssten im ganzen Kanton rund 90'000 fossile Heizungen, wie Venizelos vorrechnete. Von diesem Vorhaben betroffen sind 67 Prozent der Gebäude. Neben den fossilen Heizungen, die für 38 Prozent der Treibhausgasemissionen des Kantons verantwortlich sind, zielt das neue Gesetz auf die Sanierung von schlecht isolierten Gebäuden ab. Das sind gemäss Kanton ein Viertel der Gebäude.
Solarkollektoren auf jedem Neubau
Die Solarenergie bildet für den Kanton ein weiteres grosses Potenzial. So soll auch in diesem Bereich bis 2040 eine «maximale Abdeckung» der Dächer mit Solarkollektoren bei jedem Neubau oder jeder grösseren Renovation erreicht werden. Wie Venizelos ausführte, basiert der Gesetzesentwurf basiere auf den Prinzipien «Autonomie, Effizienz und Sparsamkeit». Er werde auch von den bürgerlichen Regierungskolleginnen und -kollegen mitgetragen er. Laut Venizelos handelt es um eines der «ehrgeizigsten Gesetze der Schweiz» in diesem Bereich.
Der Vorentwurf zum Gesetz ist nun bis zum 21. November in der Vernehmlassung. Für diesen Herbst sind mehrere Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung sowie Treffen mit Immobilienkreisen und Gemeinden geplant. Kommendes will der Staatsrat dem Grossen Rat seinen Gesetzesentwurf unterbreiten. Das Inkrafttreten erhofft sich Venizelos spätestens auf den 1. Januar 2025. (sda/mai)