15:26 BAUBRANCHE

Kanton Thurgau haftet künftig für Schäden durch Geothermieprojekte

Der Thurgauer Grosse Rat hat über das Gesetz zur Nutzung des Untergrunds diskutiert. Wenn ein Geothermieprojekt künftig zu Schäden führt, die weder das Unternehmen noch dessen Versicherung bezahlen kann, soll der Kanton haften.

Der Thurgau regelt als einer der ersten Kantone die Nutzung des Untergrunds in einem Gesetz. Hart diskutiert wurde im Grossen Rat die Frage, ob der Kanton für Schäden haftet, die durch misslungene Erdwärme- oder andere Projekte, die die Energie aus dem Untergrund nutzen, entstehen.

Nach zweistündiger Diskussion entschied der Grosse Rat mit 60 gegen 53 Stimmen, dass der Kanton für allfällige Schäden haften muss; allerdings nur, wenn weder der Konzessionsnehmer noch dessen Versicherung dafür aufkommen kann. Die weitere Beratung des Gesetzes zur Nutzung des Untergrunds (UNG) wurde auf eine spätere Sitzung verschoben.

Der Kanton hafte nur, wenn alle Stricke reissen würden und ein Konzessionsnehmer Pleite ginge und auch dessen Versicherung einen Schaden nicht bezahlen könnte. Wie es im Kommissionsbericht heisst, ist es der Kanton, der die Bewilligung oder Konzession erteilt. Der Kanton bestimme, wem er mit welchen Auflagen eine Erlaubnis erteile und welche Versicherungs- oder Sicherheitsleistungen nötig seien.

Regierung gegen Staatshaftung

Der Kanton könne und dürfe sich nicht aus der Verantwortung stehlen und die Eigentümer von Liegenschaften im Regen stehen lassen, sagten die Befürworter einer Staatshaftung. Gemäss übergeordnetem Recht sei der Kanton ohnehin zur Haftung verpflichtet, weil er die Hoheit über den Boden habe.

Was die Akzeptanz der Bevölkerung an der Nutzung des Untergrundes am meisten beeinträchtige, sei die Haftungsfrage. «Wir müssen dem Bürger Sicherheit geben, sonst begraben wir die Geothermie», sagten mehrere Redner. Die Mehrheit der Fraktionen von SVP und FDP lehnte den Vorschlag der vorberatenden Kommission jedoch ab und verlangte, dass die Version des Regierungsrats ins Gesetz kommen solle. Diese wies jegliche Staatshaftung zurück.

Meinungen weit auseinander

In der teilweise emotional geführten Diskussion lagen die Meinungen weit auseinander. Einige verwiesen auf die misslungenen Erdwärmeprojekte in Basel und St. Gallen. Diese hätten zwar zu Erschütterungen, aber lediglich zu geringen Sachschäden geführt. Andere verbreiteten Weltuntergangsstimmung und warnten vor katastrophalen Erdbeben mit Todesopfern und Verletzten.

Niemand wisse, welche Risiken ein Geothermieprojekt wirklich habe, sagte Hanspeter Wehrle (FDP). Josef Gemperle (CVP), Präsident der vorberatenden Kommission, widersprach: In Deutschland gebe es zahlreiche Erdwärmeprojekte, die problemlos laufen. «Wir müssen uns an die Fakten halten.»

Projekt in Etzwilen gestoppt

Pläne für ein Geothermie-Kraftwerk im Thurgau gibt es derzeit in Etzwilen in der Nähe von Stein am Rhein. Dort will die Geo-Energie Suisse AG, die verschiedenen Schweizer Energieversorgungsunternehmen gehört, ein Erdwärmekraftwerk bauen.

Anfang Jahr hat die Thurgauer Regierung die Planung des Projekts gestoppt, bis das Gesetz über die Nutzung des Untergrunds steht. Erst danach soll über eine Konzession entschieden werden.

Anwohner hatten mit einer Petition einen Projektstopp verlangt, bis gesetzliche Grundlagen in Kraft seien. Sie forderten eine strenge Kausalhaftung für Nutzer des Untergrunds und eine Versicherungsdeckung von mindestens 100 Millionen Franken für Unternehmen.

Das geplante Erdwärmekraftwerk soll ab 2020 Strom produzieren. Anders als beim gescheiterten Geothermieprojekt in St. Gallen wird in Etzwilen nicht mit Heisswasser in der Tiefe gerechnet. Vielmehr soll Wasser durch Bohrlöcher in das Gestein gepresst und danach in erhitzter Form wieder an die Oberfläche geholt werden. (sda/aes)

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