Kanton St. Gallen fördert energetische Gebäudemodernisierung
Bevor ein Gebäude saniert wird, ist es sinnvoll, mit einer Vorgehensberatung zuerst den energetischen Zustand der Gebäudehülle zu ermitteln. Die Vorgehensberatung unterstützt Hauseigentümer beim Entscheid, wie sie ihre Baute energetisch modernisieren können. Der Kanton St. Gallen unterstützt die Vorgehensberatung bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit 800 Franken, bei Mehrfamilienhäusern mit 1200 Franken.
Gute, wirkungsvolle Gebäudesanierungen stützen sich auf eine Untersuchung des aktuellen Zustands. Eine Vorgehensberatung zeigt Wege zu einer energetischen Gebäudemodernisierung auf. So sollte beispielsweise zuerst die Gebäudehülle erneuert und erst in einem zweiten Schritt die Wärmeerzeugung optimiert werden. Der Kanton St. Gallen unterstützt sowohl die Vorgehensberatung als auch die Modernisierung des Gebäudes mit finanziellen Beiträgen.
Die Vorgehensberatung durch eine neutrale, private Fachperson umfasst folgende Arbeiten:
- Die Aufnahme des Ist-Zustands der Gebäudehülle und der Haustechnik vor Ort.
- Die Ausarbeitung eines Berichts mit Aussagen über den Zustand der Gebäudehülle und der Haustechnik, den Handlungsbedarf, zielführende Massnahmen zur energetischen Gebäudemodernisierung, die Wirkung der Massnahmen auf den Energieverbrauch und den Wohnkomfort, die ungefähren Kosten und Hinweise auf Förderprogramme.
- Die Besprechung des schriftlichen Berichts mit den Gebäudeeigentümern vor Ort.
Der Kanton St.Gallen unterstützt die Vorgehensberatung bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit 800 Franken, bei Mehrfamilienhäusern mit 1200 Franken.
Gebäudemodernisierung lohnt sich - und wird gefördert
Seit Januar 2010 setzen die Kantone ein schweizweit einheitliches Gebäudesanierungs-programm unter dem Namen "Das Gebäudeprogramm" um. Es dauert zehn Jahre und leistet finanzielle Beiträge an die energetische Sanierung von Gebäuden. Die energetische Modernisierung einer Liegenschaft kann viel bewirken. Sie verringert den Wärmebedarf, senkt die Energiekosten und den CO2 Ausstoss. Zudem erhöht sich durch die Sanierung der Wert der Liegenschaft. Das Gebäudeprogramm unterstützt die Hauseigentümer auch, wenn nur einzelne Bauteile, wie beispielsweise alte Fenster, ersetzt werden. Der Förderbeitrag für den Fensterersatz beläuft sich auf 70 Franken/m2. Der Förderbeitrag für die Dämmung gegen das Aussenklima beträgt 40 Franken/m2 und der Förderbeitrag für die Dämmung gegen unbeheizte Räume 15 Franken/m2. Damit werden zehn bis 20 Prozent der Investitionskosten gedeckt.
Informationen zur Engergieförderung sind im Internet unter www.energie.sg.ch > Energieförderung; www.geak.ch oder www.dasgebaeudeprogramm.ch abrufbar. (pd)