13:28 BAUBRANCHE

Kanton Solothurn soll Potenzial für Solarstrom besser ausnützen

Teaserbild-Quelle: Ulrike Leone, Pixabay, public-domain-ähnlich

Im Kanton Solothurn soll der Bau von Photovoltaik-Anlagen einfacher werden. Der Kantonsrat hat am Dienstag vier Aufträge für erheblich erklärt, die neue Gebiete für den Bau von Solaranlagen erschliessen und die Verfahren beschleunigen sollen. 

Am umstrittensten war der Auftrag von Christof Schauwecker (Grüne). Er regte an, dass künftig in der Grundwasserschutzzone S1 Solarstrom erzeugt werden darf. Die damit gewonnene Energie könne zum Pumpen von Trinkwasser oder für Steuerungen eingesetzt werden und somit gleichzeitig die Versorgungssicherheit verbessern. 

Unterstützt von der Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (Umbawiko) schlug der Regierungsrat vor, zusätzlich auch in der viel grösseren, umgebenden Schutzzone S2 Solaranlagen zu ermöglichen. Ausnahmen vom Bauverbot könnten aber nur bei wichtigen Gründen gewährt werden, hiess es. Gegen dieses Vorhaben sprach sich die SVP-Fraktion aus.

In der Schlussabstimmung hiess der Kantonsrat die Version der Regierung mit 64 Ja zu 21 Nein gut. Dagegen stimmten neben der SVP auch vier Kantonsräte der Grünen sowie einzelne von SP, Mitte und Grünliberalen. 

Solaranlagen im Jura und in Ortskernen 

Der FDP-Auftrag «Photovoltaik-Zubau in kommunalen Schutzzonen deblockieren» verlangte, dass eine Meldepflicht die bisherigen Baubewilligungsverfahren ersetzen soll. Dies betrifft vor allem Ortsbildschutzzonen. Zur Unterstützung der Gemeinden soll der Kanton ausserdem einen Leitfaden bereitstellen. 

Janine Eggs (Grüne) verlangte in ihrem Auftrag eine Meldepflicht statt Baubewilligungspflicht für Solaranlagen auf Gebäudedächern in der Juraschutzzone. Die Kantonsrätin betonte, dass es dabei ausschliesslich um bestehende Gebäude gehe. Ihr Vorschlag sei «ein kleines Zahnrad» auf dem Weg, den Bau von Solaranlagen einfacher zu machen, für die Bauherrschaft ebenso wie für die Behörden, sagte Eggs. 

Beide Aufträge erklärte der Kantonsrat grossmehrheitlich ohne Gegenstimme für erheblich. 

Solarpanels bei Obstanlagen 

Mit dem Auftrag «Erhebung des kantonalen Freiflächenpotentials für Photovoltaikanlagen» verlangte die FDP, dass Standorte ab zwei Hektaren Grösse gesucht werden, auf denen Solarstromproduktion möglich ist, ohne die landwirtschaftliche Produktion zu behindern. 

Genannt wurden zum Beispiel Obstanlagen, bei denen anstelle von Hagelnetzen Solarpanels aufgestellt würden. Mit einer einzigen Gegenstimme – aus der Reihe der Grünen – wurde auch dieser Auftrag für erheblich erklärt. Somit hat die Regierung Gesetzesänderungen zu allen vier Anträgen vorzubereiten. (sda/pb)

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