Kanton Schwyz vereinfacht Bewilligungsverfahren für Solaranlagen
Der Kanton Schwyz will den Zubau von Solaranlagen fördern und dafür das Bewilligungsverfahren vereinfachen. Eine Arbeitsgruppe hat dazu die Planungshilfe für Solaranlagen von 2012 grundlegend überarbeitet und aktualisiert.
Quelle: zvg. Kanton Schwyz
Der Kanton Schwyz will den Zubau von Solaranlagen weiter fördern.
Auch wenn
die Zahl der neuen Solaranlagen im Kanton Schwyz jährlich steige,
müssten noch mehr und noch schneller Anlagen gebaut werden, teilte das Schwyzer
Umweltdepartement am Montag mit. Dafür hat eine Arbeitsgruppe die Planungshilfe für
Solaranlagen aus dem Jahr 2012 grundlegend überarbeitet und aktualisiert.
Die neue Planungshilfe erleichtere den Bau von Solaranlagen an Gebäuden und zeige auf, in welchen Fällen erhöhte Anforderungen gelten. Damit könnten Anlagen im Kanton künftig rasch und unkompliziert realisiert werden. Zudem liessen sich nun auch Änderungen, etwa durch die Verabschiedung des Mantelerlasses, schneller in die kantonale Planungshilfe übernehmen.
Gestalterische Anforderungen gelockert
Mit den
Anpassungen der Raumplanungsverordnung und des Planungs- und Baugesetzes wurden
die gestalterischen Anforderungen für meldepflichtige Anlagen in Bau- und
Landwirtschaftszonen und weiteren, unempfindlichen Siedlungszonen wie
Industriezonen gelockert. In diesen Zonen gingen die Interessen der
Energieproduktion grundsätzlich den ästhetischen Anliegen vor, heisst es weiter.
Mit
der Planungshilfe nimmt der Kanton nun die neuen Regelungen auf und erläutert die Anforderungen für meldepflichtige Solaranlagen.
Ausserdem werden im Hinblick auf Solaranlagen, die im
vereinfachten oder ordentlichen Verfahren behandelt werden, weitere Eckpunkte
festgelegt.
Die
Installation von Solaranlagen für die Produktion von Strom wird durch
den Bund gefördert, der Kanton unterstützt thermische Solaranlagen finanziell.
Einige Gemeinden und Bezirke bieten zudem zusätzliche Förderprogramme in diesem Bereich an. (pb/mgt/sda)