13:55 BAUBRANCHE

Kanton Bern unterstützt Lockerungen für Umbau von Zweitwohnungen

Teaserbild-Quelle: David Gubler / bahnbilder.ch / CC BY-NC-SA 2.5 CH

Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt die von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) vorgeschlagene Lockerung der Vorgaben für Umbauten im Berggebiet. Mit einer Änderung des Zweitwohnungsgesetzes sollen ältere Bauten flexibler erweitert, umgestaltet oder wiederaufgebaut werden dürfen. 

Simmental zwischen Oberwil und Enge Berner Oberland

Quelle: David Gubler / bahnbilder.ch / CC BY-NC-SA 2.5 CH

Blick auf das Simmental im Berner Oberland. (Symbolbild)

Konkret geht es um Wohnhäuser, die vor der Annahme der Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2012 bereits existierten oder bewilligt waren, wie die kantonale Direktion für Inneres und Justiz am Donnerstag mitteilte.

Solche Bauten sollen nach dem Willen des Bundes ohne Nutzungsbeschränkungen gleichzeitig vergrössert und in verschiedene Erst- oder Zweitwohnungen unterteilt werden dürfen. Heute darf die Wohnfläche nur vergrössert werden, wenn keine zusätzlichen Wohnungen geschaffen werden. 

Zudem sollen auch Ersatzneubauten 30 Prozent grösser als das abgerissene Gebäude werden dürfen, ohne dass die Nutzung beschränkt wird. 

Sanierung alter Liegenschaften fördern

Die vom Bund vorgeschlagenen Lockerungen würden mithelfen, dass vererbte alte Liegenschaften von den Nachkommen eher instandgehalten beziehungsweise saniert würden, schreibt die kantonale Direktion für Inneres und Justiz im Rahmen einer Vernehmlassung. 

Im Kanton Bern betrifft diese Neuregelung insbesondere Liegenschaften in Tourismusgemeinden im Berner Oberland. Bestehende Gebäude könnten damit angemessen vergrössert werden, und innerhalb der Bauzonen werde das verdichtete Bauen unterstützt, heisst es weiter.

Vom Vorschlag einer Minderheit der Urek-N, wonach die Neuregelung nur jene Gemeinden betreffen soll, die die Kantone explizit in ihrem Recht bezeichnen, hält Bern wenig. Dies würde einen weiteren Gesetzgebungsprozess in den Kantonen auslösen und das Inkrafttreten der neuen Regelungen verzögern. (pb/sda)

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