16:36 BAUBRANCHE

Kanton Bern: Autofrei wohnen wird einfacher

Teaserbild-Quelle: Bild: zvg

Der Kanton Bern lockert die Regeln zum Vorhalten von Parkplätzen. Damit können neue, autofreie Wohnsiedlungen leichter genehmigt und billiger werden.

Allein in der Stadt Bern verzichten 54 Prozent der Einwohner auf ein eignes Auto. Warum also an starren Regeln zum Bau von Parkplätzen festhalten? Dachte sich die grüne Grossrätin Natalie Imboden bereits im 2010. Hatte der Kanton Basel-Stadt schon länger grünes Licht für autofreie Lebensformen gegeben, wurde Imbodens Anregung jetzt auch vom Kanton Bern aufgenommen.

Die Pionierprojekte im Kanton wie die Siedlung Burgunder bekamen vor der Anpassung zwar Unterstützung von den Gemeinden bei der Realisierung, mussten jedoch die Flächen und die Finanzierung für etwaige, spätere Parkplätze noch vorhalten. Die neuen Regeln erlauben, den Verzicht aller Bewohner auf ein eigenes Auto per Mobilitätskonzept nachzuweisen. Das bedeutet nach Auskunft des Rechtsamts der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion aber nicht, dass nun überall autofreie Siedlungen möglich werden. Eine notwendige Bedingung bleibt die ausreichende Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr, und ausserdem müssen Bauherren begründen, wie sie die Bewohner dauerhaft davon überzeugen wollen, später nicht doch ein eigenes Fahrzeug zu kaufen. Es bleibt also eine Ermessensfrage für die Behörde. Gegen ablehnende Bescheide kann Beschwerde eingelegt werden.

Falls irgendwann doch Autobesitzer in eine autofreie Siedlung einziehen, sind behördliche Sanktionen möglich wie eine nachträgliche Forderung der Ersatzabgabe, die pro Parkplatz 25'000 bis 30'000 Franken kosten kann. Aber selbst wenn alle Bedingungen erfüllt wurden, müssen weiterhin gewisse Parkplätze nachgewiesen werden: für Besucher, Carsharing und Notfall-Einsatzfahrzeuge. Es bleiben also sowohl kalkulierbare, als auch weniger kalkulierbare Risiken bei der Finanzierung solcher Projekte bestehen. Für alle Projekte, ob autofrei oder nicht, hat der Kanton Bern die Berechnungsmethode der nötigen Parkplätze in der Bauordnung refomiert. Die Anzahl ist nicht länger von Wohnungsgrössen, sondern nur noch von der Zahl der Wohneinheiten abhängig.(tw)

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