Kampf dem „Gösgen 2“
Damit die Alpiq ihr geplantes Kernkraftwerk im Niederamt bauen kann, braucht es eine Anpassung des kantonalen Richtplans. Dagegen wehrt sich die Gemeinde Dulliken SO.
Quelle: zvg
Das geplante KKW Niederamt.
Der Standort des geplanten Kernkraftwerks liegt auf dem Gebiet der Gemeinden Däniken, Gretzenbach und Niedergösgen, nahe des Kernkraftwerks Gösgen. Dass nun an den Ufern der Aare ein weiteres KKW zu stehen kommen soll, passt dem Dulliker Gemeinderat nicht: „Der Gemeinderat lehnt die Anpassung des Richtplanes für ein zweites Kernkraftwerk im Niederamt einstimmig und kategorisch ab“, heisst es in einer Stellungnahme an das kantonale Amt für Raumplanung. Denn schon heute sei das Nideramt mit dem KKW Gösgen über die Gebühr belastet. Mit der Errichtung eines zweiten KKWs wird laut der Dulliker Exekutive das einst natur- und kulturräumliche intakte Niederamt zusätzlich „arg“ in Mitleidenschaft gezogen. Die Standortgegebenheiten des ganzen Gebiets würden erneut verschlechtert. Darunter litte auch die Gemeinde Dulliken, zumal man dort den Schwerpunkt für die künftige Siedlungsentwicklung auf das Wohnen gelegt hat. Ein weiteres stellt nach Ansicht des Gemeinderats diese Strategei in Frage. Dies berichtet die „Mittellandzeitung“ in ihrer aktuellen Ausgabe.
„Ich kannte das Niederamt als Jugendlicher noch als eine Landschaft, die man lieben konnte“, äussert sich Dulliker Gemeindepräsident Theophil Frey gegenüber der Zeitung. Die Anlage des KKW sei so dominant, dass man nicht mehr von einer intakten Landschaft sprechen könne. Das führe dazu, dass man die Vorteile der verkehrstechnischen Lage Dullikens als Wohngemeinde gar nicht ausnützen könne. Als Gegner der Kernenergie will sich Teophil Frey zwar nicht verstanden haben. Aber mit einem zweiten KKW handle man sich eine Hypothek ein, ein Fait accompli für 60 Jahre.
Alle 15 betroffenen Gemeinden können noch bis kommenden Freitag ihre Anträge zum Entwurf der Richtplananpassung an das Solothurner Amt für Raumplanung stellen. Voraussichtlich im Juni soll dann die endgültige Fassung öffentlich aufgelegt werden. (mai)