17:22 BAUBRANCHE

Italienische Gemeinde lehnt Entschädigung ab

Die italienische Gemeinde Casale Monferrato lehnt nun doch eine Entschädigungszahlung durch Stephan Schmidheiny ab. Damit verbleibt sie Zivilpartei im Asbest-Prozess in Turin gegen den Schweizer Milliardär und seinen Mitangeklagten Jean-Louis de Cartier.

Das Gemeindeparlament von Casale Monferrato hatte Mitte Dezember das Angebot Schmidheinys in Höhe von 18,3 Millionen Euro noch angenommen. Im Gegenzug hätte die Gemeinde sich als Zivilpartei im Prozess zurückziehen müssen. Eingesetzt werden sollte das Geld für die Asbest-Sanierung, für die medizinische Forschung und zur Hilfe von Asbest-Opfern. Allerdings war dieRegierung in Rom war jedoch mit dem Rückzug Casale Monferratos aus dem Prozess nicht einverstanden und setzte in der Folge die Gemeindebehörden unter Druck. Vergangene Woche kam es deswegen in Rom zu einem Treffen zwischen Vertretern der Gemeinde und der Regierung.

In der Gemeinde im Piemont stand die grösste Fabrik der Eternit S.p.A. (Genua), die Mitte der 1980er Jahre Konkurs ging. Der Entscheid sei "schwierig und besonders komplex" gewesen, erklärte dazu Bürgermeister Giorgio Demezzi in einer Medienmitteilung. Ziel sei es, eine Vereinbarung zu erreichen, die Staat und Gemeinde verpflichte, das Asbest-Problem der Gemeinde zu lösen.

Urteil in zehn Tagen

Im Dezember 2009 hatte der Prozess in Turin gegen Schmidheiny und den Belgier de Cartier begonnen. Sie sind der vorsätzlichen Tötung und der absichtlichen Verursachung einer Umweltkatastrophe angeklagt. Sie werden für den Tod von 2056 Menschen und für die Erkrankung von 833 Menschen verantwortlich gemacht. Die Staatsanwaltschaft Turin fordert 20 Jahre Haft für die beiden ehemaligen Besitzer der Eternit S.p.A. (Genua). Sie macht Schmidheiny und de Cartier dafür verantwortlich, dass zwischen 1973 und 1986 in den vier Fabriken der Eternit S.p.A. Sicherheitsmassnahmen unterlassen worden seien. In allen vier italienischen Eternit-Fabriken ist Asbest verarbeitet worden. Die Verteidigung verlangt einen Freispruch der beiden Männer. Das Urteil soll am 13. Februar verkündet werden.

"Druck von Hardlinern"

Das Entschädigungsangebot an Casale Monferrato war durch die Becon AG mit Sitz in Glarus ausgearbeitet und der Gemeinde unterbreitet worden. Die Beteiligungsgesellschaft ist gemäss Handelsregister im alleinigen Besitz von Schmidheiny. "Es ist nicht Sache des Anbieters, den Entscheid von Casale zu beurteilen. Das muss der Stadtrat begründen und verantworten, der ja das Angebot ursprünglich mit Zweidritteln zu einem Drittel angenommen hatte, nun aber offenbar unter dem Druck von Hardlinern lieber auf die 18 Millionen verzichten will", schrieb Becon-Sprecher Peter Schürmann in einer Stellungnahme an die Nachrichtenagentur sda. "Verantworten müssen die Ablehnung aber auch die Hardliner selbst", ist weiter zu lesen. Schürmann betonte, dass das Angebot "weder einen Einfluss auf das Strafverfahren noch einen Einfluss auf das Urteil" habe.

Derweil begrüsste die Vereinigung der Familien der Asbest-Opfer (Afeva) den Entscheid der Gemeinde als "richtige Wahl". "Die Leiden und das Unrecht, die die Gemeinde erdulden musste und noch muss, sind zu gross, als dass sie nur durch eine Vereinbarung vor allem wirtschaftlicher Art abgegolten werden könnten", sagte Afeva-Vertreter Bruno Pesce der Nachrichtenagentur AGI. (mai/sda)

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