Internet-Tipp: Wo kann man in der Schweiz nach Erdwärme bohren?
Ob es grundsätzlich erlaubt ist, an einer spezifischen Adresse nach Erdwärme zu bohren, weiss www.kann-ich-bohren.ch. Hinter dem nützlichen Tool steckt das Bundesamt für Energie. Allerdings lassen sich aktuell noch nicht alle Kantone abfragen.
Quelle: Screenshot von www.kann-ich-bohren.ch
Screenshot von www.kann-ich-bohren.ch: Eine Erdwärme-Bohrung ist an der Adresse der Baublatt-Redaktion nicht erlaubt.
Künftig mit Erdwärme statt Öl heizen: Auf der Website www.kann-ich-bohren.ch kann man über die Eingabe einer Adresse abklären, ob dort eine Bohrung für eine Erdwärmesonde durchgeführt werden darf.
Ein kleiner Test zeigt: An der Soodstrasse 52, dem heutigen
Standort der Baublatt-Redaktion, wäre eine Bohrung nicht möglich: „Kopf nicht
hängen lassen. Es gibt noch andere Energiesysteme“, heisst es. Dafür ist ein
Bohrung an der alten Adresse des Baublatts, der Bahnhofstrasse in Rüschlikon,
eine Option: „Sehr gut, an ihrem Standort kann grundsätzlich eine
umweltschonende Erdwärmesonde erstellt werden. Informieren sie sich bei der
kantonalen Wasserschutzbehörde über die kantonalen Bestimmungen, allfällige
Tiefenbeschränkungen und den Bewilligungsprozess.“
Bundesamt für Energie und Energieschweiz
Hinter der interaktiven Website steht das Bundesamt für
Energie (BFE), das sie zusammen mit Energieschweiz entwickelt hat. Die Basis
dazu lieferten die von den Kantonen publizierten Eignungskarten für
Erdwärmesondenbohrungen, aus denen ersichtlich ist, wo Chancen für eine
Bewilligung bestehen.
Allerdings lässt sich die Eignung einer Adresse noch nicht
in allen Kantonen eruieren; dies gilt für Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt,
Jura, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, Solothurn und das Tessin. Neben diesen
Kantonen gibt es noch Kantone, in denen zwar eine Adresse abgeklärt aber die
kantonale Eignungskarte nicht angezeigt werden kann, es handelt sich dabei um
Freiburg, Genf, Luzern und das Wallis. (mai/mgt)