Instrument gegen Wohnungsknappheit
Um die Wohnungsnot zu lindern, unterstellte sich die Stadt Bern vor 35 Jahren freiwillig dem kantonalen Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum. Nun soll das Gesetz auf Ende Jahr aufgehoben werden. Mit einem Artikel in der Bauordnung will der Gemeinderat nun dafür sorgen, dass dieser Wohnraum auf kommunaler Ebne weiterhin geschützt wird.
Das kantonale Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum (WERG) umfasst Vorschriften, die den Wohnraum vor Abbruch, Umnutzung und Zweckentfremdungen schützen, so lange der Wohnungsmarkt ein ungenügendes Angebot bietet. Per Ende Jahr hat der Grosse Rat des Kantons Bern dieses Gesetz nun aufgehoben. Der Gemeinderat der Stadt Bern möchte aber, dass weiterhin ein Instrument besteht, mit dem sich städtischer Wohnraum schützen lässt. Deshalb soll die Bauordnung entsprechend ergänzt werden; Das Vorgehen wird in das Baubewilligungs-Verfahren integriert.
Allerdings soll das Stadtberner WERG nur zur Anwendung kommen, wenn in der Stadt Bern Wohnungsknappheit herrscht. Das heisst, wenn über drei Jahre der durchschnittliche Leerwohnungsbestand unter einem Prozent liegt. Wegem der ungebrochen grossen Nachfrage trifft dies seit Jahren zu. Nach Ansicht des Gemeinderates würde ein Wegfall des WERG-Schutzes für die 5500 Wohnungen die Wohnungsknappheit verschärfen – sofern keine Gegenmassnahmen ergriffen werden.
Zur Änderung der Bauordnung können sich interessierte Einwohner, Verbände und Parteien bis zum 29. April äussern. Im Herbst erfolgt die öffentliche Auflage, wodurch eine Regelungslücke bis zur Abstimmung, wahrscheinlich Ende 2012, vermieden wird. (mai/mgt)