13:53 BAUBRANCHE

Ingenieur zu 20 Monaten bedingt verurteilt

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Das Zürcher Bezirksgericht hat einen Ingenieur wegen Betrugs zu 20 Monaten bedingt verurteilt. Beim Bau der Zürcher Westumfahrung soll er mit gefälschten Arbeitsrapporten rund 1,5 Millionen Franken erschlichen haben.

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Teil der Westumfahrung ist auch die Reppischtalbrücke.

Während sieben Jahren – zwischen 2000 und 2007 – hatte die Ingenieurfirma Henauer Gugler AG beim Bau der Lüftungszentrale Reppischtal bei der Zürcher Baudirektion manipulierte Stundenrapporte eingereicht. Damit wurden rund 12 000 Arbeitsstunden zu viel verrechnet. Dies entspricht laut Anklage der Staatsanwaltschaft einer Deliktsumme von 1,48 Millionen Franken. Gestern Mittwoch verurteilte das Bezirksgericht den Mehrheitsaktionär und damaligen Verwaltungsratspräsidenten sowie Geschäftsführer der Firma zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Es sprach von einem "erheblichen Verschulden", weil der Mann über Jahre delinquiert, einen hohen Betrag „ertrogen“ und damit die Steuerzahler geschädigt habe. Allerdings fiel das Urteil mit dem Strafmass gegen den Ingenieur milder aus als der Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Sei hatte wegen mehrfachen Betrugs und Urkundenfälschung eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten gefordert, verbunden mit einer bedingten Geldstrafe von 18 000 sowie einer Busse von 6000 Franken.

Geständnis widerrufen

Als Hauptgrund für den Schuldspruch bezeichnete das Gericht die Tatsache, dass der Angeklagte ganz zu Beginn der Untersuchungen den Betrug gegenüber der Polizei gestanden hat. Er habe damals von "einer grossen Dummheit" gesprochen, hiess es. Später hat laut Gericht der Mann dann neue Versionen geliefert und sein Geständnis wiederrufen. Diese neuen Versionen bezeichnete das Gericht am Mittwoch als "konstruierte Schutzbehauptungen". Und der Angeklagte selbst beteuerte vor den Richtern seine Unschuld. Auf die Frage des Richters, warum er die Arbeitsrapporte frisiert habe, statt der Finanzkontrolle reinen Wein einzuschenken, als diese im Frühjahr 2007 in der Firma eine Revision durchführte, antwortete der Angeklagte, laut einem Bericht im Zürcher Tages-Anzeiger, dass ihm dieses Geständnis peinlich gewesen sei. Man hätte gesagt: „Was, ihr könnt komplizierte Brücken bauen, aber nicht einmal Eure Arbeitsstunden korrekt erfassen’“, wird der Ingenieur weiter zitiert. Diese Schmach habe er sich sparen wollen.

Der Mann wurde vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen. Streng rechtlich gesehen sei ein Arbeitsrapport keine Urkunde, wie das Gericht diesen Freispruch begründete. Die Rapporte hätten bloss als Mittel zum Zweck gedient.

Strafsenkend wirkte sich der Umstand aus, dass die Henauer Gugler AG den finanziellen Schaden von rund 1,5 Millionen Franken im April 2008 freiwillig zurück erstattet hatte. Nachdem die Unregelmässigkeiten bei den Abrechungen festgestellt worden waren, hatte die Baudirektion die Summe zurückgefordert.

Verurteilter will Berufung einlegen

In einer ersten Stellungnahme kritisierten der Verurteilte und sein Unternehmen das Urteil. Die mündliche Begründung sei in keiner Art und Weise nachvollziehbar, hiess es in einer Mitteilung. Man werde Berufung dagegen einlegen.

Erfreut war hingegen die Zürcher Baudirektion. Man habe immer Wert darauf gelegt, dass der Betrugsfall auch in rechtlicher Hinsicht korrekt aufgearbeitet und die fehlbaren Personen zur Rechenschaft gezogen würden, schrieb sie in einer Stellungnahme. Man nehme das Urteil mit Genugtuung zur Kenntnis. – Unmittelbar nach Bekanntwerden des Betrugs hatte das kantonale Tiefbauamt einen Auftragsstopp gegen die betroffene Firma erlassen. Das Projektcontrolling sei unabhängig vom Ausgang des Strafprozesses ausgebaut worden, hiess es weiter. (sda/mai)

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