Ingenieur „sehr willig“ Fehler einzugestehen
Sechs Jahre nach dem grössten Schweizer Feuerwehrunglück mit sieben Toten müssen sich seit Montag fünf Angeklagte vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Ende 2004 war beim Löscheinsatz im Gretzenbach eine Tiefgarage eingestürzt.
Bei den Angeklagten handelt es sich um einen Ingenieur und dessen Vorgesetzten, um die beiden Bauherren sowie um einen Bauleiter. Sie sind zwischen 58 und 84 Jahre alt. Einer der Angeklagten liess sich vom Prozess aus gesundheitlichen Gründen freistellen. Er wird von seinem Anwalt vertreten. – Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn wirft allen fünf Angeklagten zudem fahrlässiges Verursachen eines Einsturzes sowie fahrlässige Körperverletzung vor. Die Strafanträge wird der Staatsanwalt im Verlauf des Prozesses stellen.
Beim Einsturz der Decke einer unterirdischen Einstellhalle in Gretzenbach waren am frühen Samstagmorgen des 27. November 2004 sieben Feuerwehrmänner ums Leben gekommen. Die getöteten Männer waren zwischen 27 und 42 Jahre alt. Drei weitere Feuerwehrleute erlitten Verletzungen. Der Löscheinsatz am ersten Adventswochenende hatte für die Stützpunktfeuerwehr Gretzenbach als Routineeinsatz begonnen. In der Tiefgarage der Überbauung "Staldenacker" brannte ein Auto. Der Einsatz endete als grösstes Feuerwehrunglück in der Geschichte der Schweiz.
„Einsturz vorhersehbar“
Die Staatsanwaltschaft wirft den fünf Angeklagten vor, der Einsturz sei „für einen durchschnittlich gebildeten und befähigten Baufachmann“vorhersehbar gewesen. Die Angeklagten hätten die sich aufdrängenden Massnahmen unterlassen, um die Tragsicherheit der Hallendecke wieder herzustellen, heisst es in der Anklageschrift. Ende 1990 seien Risse in der Decke festgestellt worden. Die wahrscheinlichen Statik- und Baufehler beim Bau derunterirdischen Einstellhalle im Jahr 1989 sind jedoch verjährt. Dies hatte das Obergericht des Kantons Solothurn in einem Beschwerdeverfahren 2006 rechtsgültig festgestellt.
Daher geht es bei dem Prozess im Parlamentssaal des Oltner Stadthauses um die Frage, ob die fünf Angeklagten Handlungen unterlassen haben, um den Einsturz der Decke der Tiefgarage zu verhindern. Diese Anschuldigungen sind erst in einem Jahr verjährt. Bei Befragung vor Gericht gab ein angeklagter Ingenieur seine Mitverantwortung zu. Er sei „sehr willig“, jene Fehler, die er gemacht habe, einzugestehen, sagte er. So hatte er 1990 die massiv zu hohe Erdüberschüttung auf der gesamten Halle kritisiert und Risse in der Betondecke festgestellt. Er sei davon ausgegangen, dass die zu hohe Überschüttung abgetragen werde. Er habe dies jedoch nicht kontrolliert. Der Ingenieur räumte ein, dass die spätereingestürzte Tiefgarage die erste Unterflurhalle war, deren Statik er berechnet hatte. Er konnte sich nicht mehr an alle Details erinnern.
Kein Abbruch des Prozesses
Zum Prozessbeginn hatten die vier Verteidiger der Angeklagten den Abbruch des Prozess und ein neues unabhängige Expertengutachten gefordert. In der Anklageschrift würden verjährte und nicht verjährte Straftatbestände vermischt. Das dreiköpfige Amtsgericht lehnte diese Anträge ab. Es sei notwendig, die Umstände beim Bau der Tiefgarage zur Klärung des Hergangs in der Anklageschriftaufzuführen, sagte Gerichtspräsidentin Eva Berset. Staatsanwalt Rolf von Felten hatte die Anträge zuvor zurückgewiesen. Er warf den Verteidigern „reine Verzögerungstaktik“ vor und sprach von „Nebelpetarden“. Den Verteidigern gehe es nur darum, „den Prozess zu verhindern“.
Der Prozess ist auf mehrere Tage angesetzt und dauert voraussichtlich bis Ende Mobat. Wie Gerichtspräsidentin Berset sagte, hoffe sie, dass das Amtsgericht die Urteile noch in diesem Jahr sprechen könne. (sda)