16:26 BAUBRANCHE

Implenia: Stadt Zürich zieht Entscheid des Bezirksgerichts weiter

Jetzt muss sich das Obergericht um den Streit zwischen der Stadt Zürich und dem Baukonzern Implenia kümmern. Die Stadt Zürich zieht das Urteil des Bezirksgerichts zum Parkhaus Hardau weiter.

Implenia hatte insgesamt vier Klagen gegen die Stadt Zürich als Bauherrin eingereicht. Drei Klagen betreffen das Stadion Letzigrund. Dabei geht es um insgesamt rund 40 Millionen Franken. Diese drei Verfahren sind noch beim Bezirksgericht hängig.

Bei der Klage im Zusammenahng mit dem Parkhause Hardau gab das Bezirksgericht Zürich der Implenia teilweise Recht: Die Stadt Zürich muss laut Bezirksgericht dem Bauunternehmen weniger bezahlen als die geforderten rund 290'000 Franken. Wie das Hochbaudepartment mitteilt, zieht die Stadt das Urteil an das Obergericht weiter, um in den Nebenpunkten „vertragskonforme Schlussrechnung“ und „Verrechnungspraxis“ eine oberinstanzliche Beurteilung zu erhalten. Die Stadt begründet dies damit, dass diese beiden Nebenpunkte auf die anderen laufenden Verfahren Einfluss haben könnten.

Implenia hat nach Ansicht der Stadt bei der von ihr geltend gemachten Nachtragsforderungen keine vertragskonforme Schlussrechnung vorgelegt. Daher sei es der Stadt Zürich nicht möglich gewesen, Art und Umfang der Nachtragsleistungen zu überprüfen

Der zweite Punkt betrifft von der Stadt Zürich in Verrechnung gebrachte Gegenforderungen aus dem Projekt Letzigrund. Das Bezirksgericht beurteilte diese nicht materiell, sondern verwies sie in das Verfahren zu Werklohnforderungen beim Stadion Letzigrund. Allerdings ist die Stadt ist aber der Auffassung, dass diese Gegenforderungen bereits im Verfahren Parkhaus Hardau hätten beurteilt werden müssen. (mai/sda)

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