19:38 BAUBRANCHE

Immobilienkauf: Kein Kapital aus der beruflichen Vorsorge

Will man ein Haus kaufen, kann man dafür künftig nicht mehr auf Kapital aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge zurückgreifen. Dasselbe gilt auch für diejenigen, die sich beruflich selbstständig machen wollen. – Der Bundesrat will das Ergänzungsleistungssystem reformieren und solche Kapitalbezüge verbieten.

Immer mehr AHV- und IV-Rentner sind auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen. Darunter sind auch Personen, die früher Kapital aus der zweiten Säule bezogen haben. Deshalb wurde in letzter Zeit auch im Parlament Kritik am System laut. Vor kurzem beauftragten die eidgenössischen Räte in diesem Zusammenhang den Bundesrat, statistische Daten zu erheben. Insbesondere sollte er untersuchen, wie viele der Personen, die Kapital aus der zweiten Säule beziehen, später auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind Der Bundesrat hatte sich gegen den Auftrag gestellt und darauf verwiesen, dass es sehr schwierig sei, einen Kausalzusammenhang zwischen Ereignissen herzustellen, die mehr als zehn Jahre auseinander lägen.

Heute Mittwoch hat der Bundesrat nun bekannt gegeben, dass er das System der Ergänzungsleistungen reformieren will. Bis im Herbst soll Sozialminister Alain Berset eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten. Erste Richtungsentscheide hat der Bundesrat jedoch bereits gefällt: So soll das Leistungsniveau der Ergänzungsleistungen erhalten bleiben. Dies soll sicherstellen, dass die EL-Reform nicht zu einer Leistungsverschiebung in der Sozialhilfe führt, oder vielmehr laut Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die Kantone nicht zusätzlich belasten.

Keine Abhängigkeit von Ergänzumgsleistungen

Um das Risiko einer EL-Abhängigkeit im Alter zu verringern, soll die Verwendung von Eigenmitteln für die Altersvorsorge verbessert werden: Kapitalbezug aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge soll nicht mehr möglich sein. Weiter soll die Anrechnung von Vermögensverzichten verbessert werden. Laut dem BSV soll es beispielsweise nicht mehr möglich sein, Vermögen auf Kinder zu übertragen und dann Ergänzungsleistungen zu beziehen. Überdies will der Bundesrat die Freibeträge auf Reinvermögen senken. ‑ Selbstbewohnte Liegenschaften betrifft dies jedoch nicht.

Schwelleneffekte und unerwünschte Anreize zum Verbleib im EL-System will der Bundesrat reduzieren. Zu diesem Zweck sollen die Vorschriften zur Anrechnung von effektiven und hypothetischen Erwerbseinkommen geändert werden. Weiter sollen die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf von Kindern angepasst und die Berücksichtigung der Krankenversicherungsprämien überprüft werden. Mit diesen Verbesserungen wolle der Bundesrat erreichen, dass die breite Akzeptanz des EL-Systems erhalten bleibe und dass die Ergänzungsleistungen ihre Kernaufgabe auch in Zukunft wahrnehmen könnten, schreibt das BSV. Zweck der Ergänzungsleistungen sei es, eine menschenwürdige Existenz zu gewährleisten.

In einem Bericht von letztem Herbst hatte der Bundesrat festgehalten, das System der Ergänzungsleistungen habe sich trotz stark gestiegener Kosten bewährt. Gemäss dem Bericht stiegen die Kosten zwischen 2006 und 2011 von 3,1 auf 4,3 Milliarden Franken. (sda/mai)

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