Immer mehr fühlen sich gestört
49'035 Personen haben letztes Jahr im Raum Zürich unter Fluglärm gelitten. Im Vergleich zu 2007 ist dies ein Plus von sechs Prozent. Der Grenzwert des Zürcher Fluglärm-Index' (ZFI) von 47'000 Lärmgeplagten wurde damit bereits zwei Jahre nach Einführung überschritten.
Der Anstieg der belästigten Personen wurde im vergangenen Jahr zu rund 60 Prozent durch den Flugbetrieb verursacht, wie die Zürcher Volkswirtschaftsdirektorin Rita Fuhrer (SVP) am Donnerstag vor den Medien sagte. Gründe sind dabei die Zunahme der Flugbewegungen, veränderte Routen und lautere Flugzeuge während der Nacht.
Zu rund 40 Prozent war das Bevölkerungswachstum rund um den Flughafen für den Anstieg verantwortlich. Dieses lag mit rund zwei Prozent leicht über dem kantonalen Mittel von 1,5 Prozent. 95 Prozent der durch Fluglärm belästigten oder gestörten Personen wohnen im Kanton Zürich, wie Markus Traber, Chef Amt für Verkehr sagte.
Abgrenzungslinie als mögliche Massnahme
Wie im Flughafengesetz festgeschrieben ist, muss der Regierungsrat bei Überschreiten des Grenzwertes Massnahmen ergreifen. Da bereits im Vorjahr der Grenzwert nahezu erreicht war, beauftragte der Regierungsrat die Volkswirtschafts- und Baudirektion, ein Massnahmenkonzept zu erarbeiten. Dieses liegt nun vor und wurde vom Regierungsrat zusammen mit dem ZFI-Bericht 2008 Ende Oktober verabschiedet. Es sei alles, was möglich sei, hineingeflossen - auch die notwendigen Verhandlungen mit Süddeutschland, sagte Fuhrer. Die Massnahmen sind in "Flugbetrieb" und "Raumentwicklung/Wohnqualität" aufgeteilt.
In den Verkehrsrichtplan "Flughafen Zürich" soll eine Abgrenzungslinie rund um den Flughafen aufgenommen werden. In Gebieten, in denen der Lärm den Grenzwert erreicht oder überschreitet, soll es keine neuen Siedlungsgebiete und keine Neueinzonungen beziehungsweise Um- oder Aufzonungen für Wohnzwecke geben. Die Revision soll spätestens Anfang 2010 starten.
Das Zürcher Stimmvolk hatte erst im November 2007 Ja zum ZFI gesagt, anstelle einer per Volksinitiative verlangten drastischen Beschränkung der Flugbewegungen. Der ZFI wird aufgrund einer mathematischen Formel ermittelt. Berücksichtigt werden dabei die Bevölkerungszahl, die Zahl der Flugbewegungen, der Flottenmix, die Dauer der Nachtsperre sowie die An- und Abflugrouten. Betroffene werden keine befragt. Die ZFI-Monitoringwerte des Jahres 2008 waren von der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) im Auftrag der Volkswirtschaftsdirektion im Herbst 2009 berechnet worden. Zu Vergleichs- und Analysezwecken wurde die Entwicklung des ZFI-Monitoringwerts auch über einen längeren Zeitraum hinweg untersucht. Dabei wurde als Vergleichsjahr das Jahr 2000 hinzugezogen, das bei der seinerzeitigen Festlegung des Richtwerts eine zentrale Rolle gespielt hat. Wäre der ZFI bereits 2000 in Kraft gewesen, so wären insgesamt rund 59‘600 Personen vom Fluglärm stark belästigt beziehungsweise. gestört gewesen. (sda)