12:29 BAUBRANCHE

Im Nidwaldner Denkmalschutz soll es neu Schutzverträge geben

Teaserbild-Quelle: H.Helmlechner wikimedia CC BY-SA 4.0

In Nidwalden sollen Gebäude neu nicht mehr nur durch eine Verfügung, sondern auch mit einer vertraglichen Regelung unter Schutz gestellt werden können. Dies schlägt der Regierungsrat in seiner Revision der Denkmalschutzgesetzgebung vor, die er in die Vernehmlassung geschickt hat. 

Dorfplatz in Stans

Quelle: H.Helmlechner wikimedia CC BY-SA 4.0

Blick auf den Dorfplatz in Stans.

Letztmals hatte Nidwalden 2014 die oft zu Konflikten führende Unterschutzstellung von Gebäuden neu geregelt. Zu einer Entspannung hat dies gemäss einer Mitteilung der Regierung vom Freitag aber nicht geführt. 

Die Denkmalschutzkommission, die damals vergrössert und mit mehr Kompetenzen ausgestattet worden war, soll deswegen wieder verkleinert werden. Sie soll wie schon vor 2014 eine beratende Fachkommission sein. 

Unterschutzstellung mit Vertrag

Eine zentrale vom Regierungsrat vorgeschlagene Neuerung ist, dass eine Unterschutzstellung nicht mehr nur vom Kanton verfügt, sondern auch mittels eines Vertrages zwischen Kanton und Grundeigentümer geregelt werden kann. Es handelt sich dabei um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, der ins Grundbuch eingetragen wird. 

In einem solchen Schutzvertrag könnten sehr spezifische, auf das Objekt bezogene Lösungen vereinbart werden, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsbotschaft. Im Vertrag könne nicht nur den Ansprüchen des Denkmalschutzes Rechnung getragen werden, sondern es könnten auch die Bedürfnisse der Eigentümer langfristig festgehalten werden. 

Höhere Akzeptanz durch Schutzverträge

Der Regierungsrat ist überzeugt, dass mit Schutzverträgen die Akzeptanz von Unterschutzstellungen erhöht werden kann. Zudem würden diese eine höhere Planungs- und Rechtssicherheit für die Eigentümerschaft gewähren. 

Er beruft sich dabei auf seine Erfahrungen mit einem Projekt auf dem Dorfplatz in Stans. Dort hätten «unterschiedliche Interessen über längere Zeit nicht unter einen Hut» gebracht werden können. Die verfahrene Situation sei dann mit einem ähnlichen Vorgehen bereinigt und der Prozess wiederaufgenommen worden, heisst es in der Mitteilung. 

Neu sollen gegen Unterschutzstellungen, wie bei einem Baubewilligungsverfahren, Einwendungen gemacht werden können. Eine Einwendung gegen einen Schutzvertrag führt dazu, dass der Vereinbarungsweg wieder aufgegeben werden muss und das Verfügungsverfahren zum Zuge kommt. 

Die Vernehmlassung dauert bis am 12. Mai. Das revidierte Gesetz soll im Frühling 2024 in Kraft treten. (pb/mgt/sda)

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