Im Baselbiet soll bis 2026 erneuerbar geheizt werden
Bei Neubauten soll im Kanton Basel-Landschaft auf erneuerbares Heizen umgestellt werden. Bei bestehenden Bauten muss dies bis am 1. Januar 2026 geschehen - sofern der Heizwärmeerzeuger älter als 15 Jahre ist. Der Landrat hat ein entsprechendes Dekret zum Energiegesetz mit 54 zu 30 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedet.
Wie es im Dekret heisst, gilt die Umstellung nur dann, wenn sie technisch möglich und die Lebensdauer der Anlage wirtschaftlich ist. Ist dies nicht der Fall, erteilt das Amt für Umweltschutz und Energie auf begründete Gesuche hin Ausnahmebewilligungen.
Zudem sieht das Dekret vor, dass Warmwasser in neuen Wohnbauten, Schulen, Restaurants, Spitälern, Sportbauten und Hallenbädern mit mindestens 50 Prozent erneuerbarer Energie oder mit Abwärme erwärmt werden muss. Zudem sollen Neubauten einen grossen Teil ihrer benötigten Elektrizität selber mit Photovoltaik zu erzeugen. Möglich sind Ausnahmen dann, wenn dies nicht mit dem Denkmal- und Ortsbildschutz vereinbar oder unverhältnismässig hohe Kosten verbunden ist.
Stimmvolk entscheidet über revidiertes Energiegesetz
Während das revidierte Energiegesetz vors Volk kommt, ist beim dazugehörigen Dekret kein Urnengang möglich. Dies, weil es sich um einen vom Parlament beschlossenen Vollzugserlass zur Umsetzung des Gesetzes handelt. - Vor der Abstimmung über das Dekret hatte der Landrat dem Energiegesetz zugestimmt - in der Schlussabstimmung mit 50 zu 31 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Da es aber keine Vierfünftel-Mehrheit gab, kommt es zur obligatorischen Volksabstimmung. (sda/mai)