Hypotheken-Boom im Fürstentum Liechtenstein
In Liechtenstein ist das Hypothekarvolumen sprunghaft auf ein im internationalen Vergleich hohes Niveau gestiegen. Die Finanzmarktaufsicht fordert nun bessere statistische Daten, um einer Überhitzung des Immobilienmarktes besser begegnen zu können.
Die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat den Immobilienmarkt im Fürstentum unter die Lupe genommen und nun Zahlen vorgelegt. Demnach verdoppelte sich das Hypothekarvolumen zwischen 2000 und 2011 auf rund neun Milliarden Franken. Das sind laut FMA 167 Prozent des Bruttoinlandprodukts des Jahres 2011. Die Hypothekarforderungen der ausländischen Tochtergesellschaften von Liechtensteiner Banken eingerechnet, wird das Hypothekarvolumen auf 14 bis 15 Milliarden Franken geschätzt. Liechtenstein weise eine im internationalen Vergleich "sehr hohe Hypothekarverschuldung auf", stellte die FMA fest.
Klumpenrisiko für Banken
Wer im Fürstentum Eigentum erwerben will, muss tief in die Tasche greifen: Der Preis für ein durchschnittliches Einfamilienhaus beträgt zwischen 950'000 Franken und 1,5 Million Franken. Eine mittlere Eigentumswohnung kostet zwischen einer Million Franken und eineinhalb. Der Preis von Bauland stieg zwischen 1975 und 2010 um das Siebenfache. Immobilien- und Hypothekarmärkte hätten für die Finanzstabilität eines Landes eine grosse Bedeutung, schreibt die FMA in ihrer Medienmitteilung. Diese Märkte seien für Teile des Bankensektors ein Klumpenrisiko. Das Risiko einer Immobilien-Blasein Liechtenstein, betrachtet die FMA als "eher tief". Allerdings räumt die Aufsichtsstelle ein, dass die statistische Datenlage keine gesicherten Aussagen darüber zulässt, ob der Immobilienmarkt in Liechtenstein tatsächlich überhitzt ist oder nicht. Dazu würden Datenreihen zum Immobiliensektor über eine lange Zeit benötigt.
Die FMA fordert deshalb eine bessere statistische Datenlage, um die vom Immobilienmarkt ausgehenden Risiken für die Finanzstabilität des Landes besser kontrollieren zu können. Nur bei frühzeitiger Erkennung einer Überhitzung oder Blasenbildung könnten die richtigen Massnahmen getroffen werden, heisst es bei der FMA.
Gesetz gegen die Spekulation
Die FMA selber hat laut eigenen Angaben bei ihrer Aufsicht über die Banken das Augenmerk bereits auf Kreditrisiken gelegt. Kein Problem ist gemöss FMA offenbar ist im Fürstentum die Immobilienspekulation: Das Grundverkehrsgesetz stehe dem entgegen. Dieses verlangt, dass jeder Erwerb von Grundeigentum von den Behörden genehmigt werden muss. Geprüft wird, ob das vom Käufer geltend gemachte Erwerbsinteresse berechtigt ist oder nicht. Verschiedene Erwerbszwecke sind schon im Gesetz aufgeführt. Dazu gehören Deckung eines Wohn- oder Erholungsbedürfnisses, Deckung eines betrieblichen Bedarfs, landwirtschaftliche Nutzung, Überbauung im öffentlichen Interesse oder sozialer Wohnungsbau. (sda/mai)