Hypothekarischer Referenzzinssatz verharrt auf Rekordtief
Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt auf dem Rekordtief von 2 Prozent. Seit seiner Einführung ist der schweizweit einheitliche Referenzzinssatz stetig gesunken – von 3,5 Prozent im September 2008 auf die heutigen 2 Prozent. Der Bund rechnet damit, dass der Wert in den nächsten zwei Jahren stabil bleiben wird
Vor drei Monaten war der Zinssatz um 0,25 Prozentpunkte gesenkt worden. Weil der Referenzzinssatz unverändert bleibt, gibt es laut Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) weder einen neuen Anspruch auf Senkung noch auf Erhöhung. Falls die Mieten in einzelnen Fällen noch nicht angepasst worden seien, könnten Mieter einen Senkungsanspruch geltend machen. Zudem können gemäss BWO weitere aufgelaufene Kostenänderungen – wie eine Teuerung im Umfang von 40 Prozent und Erhöhungen von Unterhaltskosten – eine Anpassung rechtfertigen. Dies könne im Rahmen der Mietzinssenkung verrechnet werden.
Beim Referenzzinssatz stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypotheken. Ende September ermittelte das Amt einen Durchschnitt von 2,06 Prozent, nachdem dieser im Vorquartal bei 2,09 Prozentgelegen hatte. Kaufmännisch gerundet ergebe sich daraus ein Referenzzinssatz von 2,0 Prozent, teilt dazu das BWO mit.
Der nächste Referenzzinssatz wird am 3. März 2014 publiziert. Er bleibt auf dem heutigen Niveau, bis der Durchschnittszinssatz 1,88 Prozent unter- oder 2,12 Prozent überschreitet. – Vergangenen September war der Zinssatz erstmals seit 15 Monaten nach unten angepasst worden. (mai/sda)