Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen verharrt auf 1,25 Prozent
Mit 1,25 Prozent liegt der vierteljährlich vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) erhobene hypothekarische Referenzzinssatz auf demselben Stand wie letztmals. Damit verharrt er seit dem März 2020 auf dem gleichen Niveau. Beim Mietzins ergibt sich deshalb kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.
Basiert dieser nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1,25 Prozent, besteht allerdings ein Senkungsanspruch. Ausserdem können weitere eingetretene Kostenänderungen - im Umfang von 40 Prozent der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise, Veränderung der Unterhaltskosten - zu einem Anspruch nach einer Anpassung führen, der in einem solchen Fall bei der Berechnung der Mietzinssenkung berücksichtigt werden muss.
Der Referenzzinssatz gründet auf dem volumengewichteten Durchschnittszinssatz der
inländischen Hypothekarforderungen, der jeweils vierteljährlich erhoben und in
Viertelprozenten publiziert wird. Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag
30. September 2022 ermittelt worden ist, ist gegenüber dem Vorquartal von 1,17
Prozent auf 1,18 Prozent gestiegen. Damit beträgt der mietrechtlich massgebende
Referenzzinssatz laut BWO kaufmännisch gerundet weiterhin 1,25 Prozent. Er
bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent
sinkt oder auf über 1,37 Prozent steigt. (mgt/mai)
Weitere Informationen: www.referenzzinssatz.admin.ch