In manchen Branchen verschlechterte sich die Deklaration von Holz
Die Anzahl der Unternehmen, die Holz und Holzprodukte richtig deklarieren, ist 2024 gegenüber dem Vorjahr gesunken. Dies betrifft im Besonderen Gartencentern/Gärtnereien, Schreinereien, Zimmereien, beim Möbelfachhandel sowie beim Versandhandel. Dies zeigt der Rückblick auf die Kontrollen des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen (BFK) im Jahr 2024.

Quelle: Jakarta Parquet, Unsplash
Die Deklaration von Holz ist nicht immer perfekt, und in einzelnen Branchen laut Kontrollen häufig mangelhaft.
Letztes Jahr hat das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) im Zusammenhang mit der Holzdeklarationsverordnung 102 Kontrollen durchgeführt. Dabei lag der Fokus - wie in den Jahren zuvor - auf Unternehmen, bei denen das Risiko für eine mangelhafte Deklaration als besonders hoch eingeschätzt wird.
Die Anzahl Unternehmen, die ihre Holzprodukte korrekt deklariert haben, ist 2024 im Vergleich zu 2023 deutlich gesunken. Dies geht aus einem Rückblick auf insgesamt 102 Kontrollen hervor, die das Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen (BFK) letztes Jahr durchgeführt hat.
Korrekte Deklarationen von Holzprodukten stellte das BFK bei rund einem Viertel - oder 25,5 Prozent – der überprüften Unternehmen fest, im Vorjahr lag dieser Anteil noch bei 41 Prozent. Nur teilweise korrekt deklariert hatten 23,5 Prozent der kontrollierten Unternehmen ihre Produkte, er belief sich ihr Anteil auf 26 Prozent. Kein einziges ihrer Produkte korrekt deklariert hatte etwas mehr als die Hälfte respektive 51 Prozent der Unternehmen, im Vorjahr waren es noch 33 Prozent gewesen.
Insgesamt sind 102 Kontrollen durchgeführt und 1’010 Produkte (Vorjahr: 858) überprüft worden, davon sind 39 Prozent richtig deklariert gewesen (Vorjahr: 64 Prozent).
Qualität der Deklaration in Baumärkten besser geworden, bei Schreinereien und Zimmereien schlechter
Allerdings unterscheiden sich die einzelnen Branchen zum Teil stark voneinander: So hat sich die Qualität der Deklarationen laut BFK bei den Baumärkten leicht verbessert, bei den Möbelhäusern ist sie gleichgeblieben: Hier wurden gemäss BFK mit Abstand am meisten Holzprodukte an die Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben, rund drei Viertel respektive zwei Drittel der Produkte waren korrekt deklariert.
Weniger positiv sieht es bei Gartencentern/Gärtnereien, Schreinereien, Zimmereien, beim Möbelfachhandel sowie beim Versandhandel aus, wo sich das Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert hat, wie das BFK mitteilt. Bei diesen Unternehmen handle es sich oft um KMU, in denen vergleichsweise wenige Holzprodukte an die Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden, die aber massgebend zur Verschlechterung des Gesamtergebnisses beigetragen hätten.
Bei rund zwei Drittel der Unternehmen deren Produkte beanstandet worden sind, hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) nun Verwaltungsstrafverfahren durchgeführt und gegen die verantwortlichen Personen Bussen verhängt. Bei etwa einem Drittel dieser Unternehmen hätten nur geringfügige Verstösse gegen die Deklarationsvorschriften vorgelegen, schreibt das BFK. Das WBF habe diese Fälle als besonders leicht beurteilt und keine Sanktionen ergriffen.
Um sicherzustellen dass Holzprodukte vorschriftsmässig deklariert werden, führt das BFK nicht nur Kontrollen durch, berät Unternehmen auch bei der Umsetzung der Holzdeklaration. (mgt/mai)
Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten
Die seit
2012 geltende Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten
verlangt, dass die Holzart und die Holzherkunft bei der Abgabe von Holz
und Holzprodukten an die Konsumentinnen und Konsumenten deklariert
werden. Rund- und Rohholz sowie bestimmte Holzprodukte aus Massivholz
sind der Deklarationspflicht unterstellt. Dies gilt auch für Brennholz
und Holzkohle. Diese Verordnung ergänzt die Holzhandelsverordnung (HHV),
die darauf abzielt, dass kein illegales Holz in die Schweiz gelangt.
(mgt)