08:40 BAUBRANCHE

Richtlinien für Hochhäuser: Stadt Zürich definiert Hochhausgebiete neu

Teaserbild-Quelle: Ben Kron

In der Stadt Zürich soll der Bau von mehr Hochhäusern ermöglicht werden. Dafür sollen in den Hochhausrichtlinien unter anderem künftig Gebiete definiert werden, in denen der Bau von bis zu 60 Meter hohen Häusern möglich sein wird.

Bauregion Zürich Hochhäuser Stadt

Quelle: Ben Kron

Blick auf die Stadt Zürich. (Symbolbild)

Das Amt für Städtebau der Stadt Zürich überarbeitet zurzeit die aus dem Jahr 2001 stammenden Hochhausrichtlinien. Unter anderem sollen diese mit den Planungsinstrumenten des im November 2021 von der Stimmbevölkerung angenommenen kommunalen Richtplans Siedlung, Landschaft, öffentliche Anlagen und Bauten abgestimmt werden. 

Neu 60-Meter-Gebiet definiert 

In den neuen Richtlinien werden drei Hochhausgebiete mit den Abstufungen bis 40 Meter, bis 60 Meter und bis 80 Meter definiert, wie das Amt am Dienstag mitteilte. Neu ist dabei das 60-Meter-Gebiet, das bestehende 40-Meter-Gebiet wird erweitert. Hochhäuser über 80 Meter sollen wie bis anhin nur mittels Gestaltungsplan möglich sein. Als Hochhausgebiet ausgeschlossen wird ausserdem neu die Quartiererhaltungszone. 

Je nach Höhe der geplanten Bauten müssen unterschiedliche Leistungsanforderungen erfüllt werden. Dazu gehören unter anderem ein öffentliches oder nutzungsoffenes Erdgeschoss, gemeinschaftliche Räume, Aussenräume mit hoher Aufenthaltsqualität oder auch die Berücksichtigung des Lokalklimas, wie aus der Mitteilung hervorgeht.

Anpassung bei Planung und Bewilligung

Grundsätzlich gelte: Je höher ein Hochhaus gebaut werde, desto mehr müsse es leisten. Die Verbindlichkeit zur Umsetzung dieser Anforderungen soll gemäss Mitteilung zusätzlich erhöht werden, indem die Leistungen teilweise in der Bauordnung verankert werden.

Ebenfalls angepasst werden soll das Vorgehen beim Planungs- und Bewilligungsprozess. Bei der Planung von Hochhäusern mit einer Höhe ab 60 Metern müsse so etwa beispielsweise das Quartier mit öffentlichen Veranstaltungen informiert werden. Zudem seien Quartiervertreter im Konkurrenzverfahren einzubinden, hält das Amt fest.

Die neuen Hochhausrichtlinien sowie die entsprechende Anpassung der Bau- und Zonenordnung (BZO) sollen im Herbst dieses Jahres vorliegen. (pb/mgt/sda)

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