08:10 BAUBRANCHE

Hochbauamt wusste von Statikproblemen

Dass die vor bald neun Jahren eröffnete Berner Frauenklinik Statikprobleme aufweist und nicht erdbebensicher gebaut wurde, ist seit 2007 bekannt. Die Generalunternehmung hatte schon vor Baubeginn auf die gravierenden statischen Mängel hingewiesen. Dennoch wurde ihr die Einsicht in die Planungsunterlagen von der kantonalen Baudirektion verweigert. Dies recherchierte die Zeitung „Der Bund“.

Wie die Zeitung berichtet, geht aus einem Briefwechsel zwischen der Generalunternnehmung - der heutigen Implenia - und der Baudirektion hervor, dass der GU damals sogar mit dem Abbruch der Zusammenarbeit gedroht wurde, würde die Haftung für die Planung nicht übernommen. Die gravierenden statischen Mängel wurden erste drei Monate nach Ablauf der Garantie festgestellt. Die Oberaufsichtskommission des Kantons gab noch 2010 dem Generalbau-Unternehmer die Schuld an den Baumängeln. Den Kanton würde keine Schuld treffen und nach Ablauf der Garantiefrist habe der Kanton die Kosten, mehrere Millionen Franken, für die Behebung der Baumängel zu tragen.

Gemäss „Bund“ präsentiert sich der Fall aber in neuem Licht. Schon Ende Juni 1998, vor Baubeginn, teilte die GU - damals Göhner und Merkur heute Implenia - dem Kanton mit, dass man wesentliche Bereiche der Projektierung nicht nachvollziehen könne, weil entsprechende Planungsunterlagen nicht zur Verfügung gestellt worden seien. Zudem wies sie darauf hin, dass die Tatsache, dass sich die Fassadenträger nicht gegen Korrosion schützen liessen zur Schlussfolgerung führen könne, dass es sich bei der Art der Träger-Einfügung in das Bauwerk um einen gefährliche Planungsmangel handelt.

Eine Woche später antwortete das kantonale Hochbauamt auf den Brief, dass es sich bei den Rügen der GU um Einwände gegen das Projekt an sich handle und ausserdem würden darin Nachbesserungs- und Kostenvoranschläge fehlen. Solche Vorschläge konnte die GU jedoch nicht machen, weil der Kanton ja die Planungsunterlagen nicht herausrückte. Zwei Wochen später schrieb die GU an den Kanton, sie könne die Haftung nur übernehmen, wenn die „absolut unumgängliche“ Rüge der Stahlkonstruktion und Fassadenaufhängung berücksichtigt werde. Auch im August 1998 betonte die GU noch einmal, dass es um gefährliche Mängel gehe und dem Unternehmen immer noch die statischen Berechnungen vorenthalten würden.

Dass die GU den Vertrag im April 1999 trotzdem unterzeichnete und damit die Haftung für die Planung übernahm ist nicht genau nachzuvollziehen. Wie der der „Bund“ schreibt, sagt ein damals auf der GU-Seite Beteiligter, dass der Kanton Druck ausgeübt habe. „Nur wenn die Mängelrüge zurückgezogen werde, komme Göhner und Merkur beim Grossprojekt Sanierung des Intensivbehandlungs-, Notfall- und Operationszentrum am Inselspital zum Zug, hiess es.“ Damals stellvertetender Kantonsbaumeister Giorgio Macchi, sagt, er habe keine Kenntnisse von Drohungen oder Druckausübung.

Wie der „Bund“ weiter berichtet, hatte Baudirektorin Barbara Egger-Jenzer (SP), die Nachfolgerin der damals zuständigen Dori Schaer (SP) 2009 ein Gutachten durch Alt-Bundesrichter Hans Peter Walter in Auftrag gegeben, in dem dieser nicht nur mit schriftlichen Unterlagen, sondern auch mit mündlichen Informationen von Baudirektions-Mitarbeitern arbeitete. Erstaunen mag dabei, dass es Walter unterliess, mit der Generalunternehmung ebenfalls Kontakt aufzunehmen, obwohl diese sich dazu bereit gefunden hätte. (mai)

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