Hindernisfreier unterwegs in Bern
Ob Menschen mit Behinderungen, Eltern mit Kinderwagen oder Reisende mit viel Gepäck – sie sollen künftig in der Stadt bequem und selbstständig unterwegs sein: Bern will jedes Projekt im öffentlichen Raum unter dem Aspekt der Hindernisfreiheit planen und umsetzen. Dies fängt bei der Baustelle selbst an.
Obwohl sich die Stadtberner Planungsämter laut Stadt schon lange mit Fragen des behindertenfreundlichen Bauens auseinandersetzen, fehlte bislang eine umfassende Grundlage, die Standards für hindernisfreie Ausgestaltung des gesamten öffentlichen Raums festlegt. Man stützte sich lediglich das vor rund zwölf Jahren in Kraft gesetzte Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BehiG), das etwa einen hindernisfreien Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln vorschreibt.
In diesen Tagen wurde diese Lücke geschlossen: Der Gemeinderat verabschiedete den 200 Seiten starken Bericht „Umsetzung hindernisfreier öffentlicher Raum“ (UHR), den das Tiefbauamt gemeinsam mit Behindertenorganisationen und den städtischen Fachstellen ausgearbeitet hat. Die Basis dazu lieferte neben dem BehiG die seit 2014 geltende Norm des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS).
Der Bericht gliedert sich in sechs Themenbereiche: öffentlicher Verkehr, Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum, Verkehrsraum, Lichtsignalanlage, Pärke und Grünräume sowie Baustellen. Bei Baustellen definiert der Bericht, wie sie angelegt sein müssen, damit sie selbstständig passiert werden können. So haben beispielsweise Wege gut sichtbar und verständlich signalisiert zu sein, wo nötig müssen bei Baustellen temporäre Querungsstellen für Rollstuhlfahrer geschaffen werden und Hindernisse sollen mit einem Blindenstock erkennbar sein. Derlei Vorgaben gelten nicht nur für lang- sondern auch für kurzzeitige Baustellen.
Dank der erarbeiteten Standards könne man nun auf alle Bauprojekte im Hinblick auf Hindernisfreiheit konsequent planen, wird Stadtingenieur Hans-Peter Wyss in der Medienmitteilung der Stadt zitiert. Zudem werden die Projektverantwortliche entsprechend geschult sowie das „Handbuch Planen und Bauen“ der städtischen Planer entsprechend angepasst und ergänzt. (mai/mgt)