18:05 BAUBRANCHE

Heimatschutz will Konsumtempel retten

Teaserbild-Quelle: Roland zh, wikimedia.org, CC

Der Zürcher Heimatschutz will nicht nur die Architektur von Gebäuden schützen, sondern auch ihre Funktion. Er rekurriert deshalb gegen die von Stadtrat und Bausektion der Stadt Zürich abgesegnete Umnutzung des Manor-Hauses an der Bahnhofstrasse.

Die Liegenschaftsbesitzerin, die Swiss Life, will auf den Verkaufsflächen vom ersten Untergeschoss bis ins erste Obergeschoss einzelnen Boutiquen zur Verfügung stellen. Die darüberliegenden Stockwerke sollen zu Büros umfunktioniert werden. Anfangs Juli genehmigte der Stadtrat den verwaltungsrechtlichen Vertrag und die Bausektion bewilligte den Umbau.

Das Haus zähle gemäss einem Fachgutachten zu den wertvollen Zeugen des klassischen Warenhaustypus, dessen Ursprung in das ausgehende 19. Jahrhundert zurückreiche, schreibt der Heimatschutz in seiner Medienmitteilung. Daneben erwähnt er, dass Fassade, Gebäude, Adresse und Nutzung als Warenhaus eine „sinngebende Einheit“ bilden.

Der Rekurs des Zürcher Heimatschutzes ist eine Premiere. Zumindest erklärte dessen Präsident Thomas H. Müller gegenüber dem „Tages-Anzeiger“, dass der Heimatschutz sich

erstmals dafür einsetzt, dass die Nutzung eines Gebäudes festgeschrieben wird. Denn bisher hatte sich er jeweils vor allem gegen architektonische Veränderungen gewehrt, nun engagiert er sich zum ersten Mal auch gegen eine Veränderung der Funktion. Er wirft dem Stadtrat vor, seine Pflicht zur ausführlichen Abklärung des Schutzumfangs zu wenig wahr genommen zu haben. In seinem Rekurs an das Baurekursgericht fordert der Heimatschutz, dass die fraglichen Entscheide aufgehoben werden und der Stadtrat angewiesen wird, die Schutzwürdigkeit, des seit 1900 als Warenhaus genutzten Gebäudes vertieft zu prüfen.

Es müsse gemäss gängiger Rechtssprechung bei dieser Prüfung auch einem Zusammenspiel von Fassaden und Innenraum Rechnung getragen werden. Dies, um zu verhindern – der Heimatschutz zitiert in seinem Mediencommuniqué aus einem jüngeren Entscheid des Bundesgerichts – dass „denkmalpflegerische Fassadenmaskeraden vor ausgehöhlten Bauten“ geschaffen werden. Zusätzliche vertiefte Abklärungen zur Schutzwürdigkeit verlangt der Heimatschutz, weil zwischen Bausubstanz und Nutzung oft eine äusserst enge Verbindung bestehe. Dies könne so weit gehen, dass ein Erhalt der Bausubstanz nur dann plausibel sei, wenn die baulichen Strukturen im Zusammenhang mit den sozialen Strukturen erkannt würden und darum neben den vorhandenen Formen auch die Nutzung erhalten bliebe.

Dass Engagement des Heimatschutzes ist möglicherweise der Anfang einer Reihe weiterer, ähnlicher Rekurse. Denn wie der „Tages-Anzeiger“ berichtet, denkt der Heimatschutz dabei an die vielen nur noch selten genutzten reformierten Kirchen der Stadt und denen in Zukunft eine Umnutzung dräuen könnte. Dies, weil derzeit die reformierten Kirchgemeinden umgebaut und in der Folge gewisse Gotteshäuser nicht mehr benötigt werden. (mai)

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