Heimatschutz fürchtet "gefährliches Präjudiz" für Berge
Die Arosa Bergbahnen dürfen das Projekt für ein neues Restaurant auf dem Weisshorn-Gipfel mit dem Einverständnis des Bundesgerichts vorantreiben. Nun fürchtet der Heimatschutz, der vor zwei Jahren Beschwerde gegen das Projekt erhoben hatte, negative Auswirkungen auf die Schweizer Bergwelt.
Quelle: Arosa Tourismus
Arosa mit Weisshorn im Hintergrund.
Über die Beschwerde des Schweizer Heimatschutzes gegen den Bau eines neuen Restaurants auf dem 2563 Meter hohen Gipfel des Aroser Weisshorns haben die Lausanner Richter zwar noch nicht entschieden. In einer diese Woche publizierten Verfügung gibt das Gericht den Bergbahnen aber bis zum 4. Dezember Zeit, ein ausführungsreifes Projekt auszuarbeiten. Das Bundesgericht stützte sich auf eine Stellungnahme der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission. Sie empfiehlt, das Vorprojekt weiter zu bearbeiten und umzusetzen. Strittig ist dabei nur ein Detail: der Abbruch einer Baute zwischen der Bergbahnstation und dem alten Restaurant an der Gipfelflanke, das ebenfalls abgerissen werden soll.
Für die Bergbahnen waren die Kosten von 270'000 Franken für den Abbruch der Zwischenbaute zu hoch. Nach dem Richterentscheid gehe man aber nun über die Bücher, wie Bergbahn-Präsident Lorenzo Schmid auf Anfrage der SDA erklärte. Er sei überrascht sei, dass sich die Natur- und Heimatschutzkommission nicht gegen den Bau des neuen Restaurants auf dem Gipfel wehre, so Schmid weiter.
Denn genau darum streiten sich der Heimatschutz und die Bergbahnen: Das Vorprojekt für das neue Restaurant sieht den Neubau nicht an der Bergflanke vor, sondern auf dem Gipfel. Dieser Standort war die Grund für die Oppositiondes Heimatschutzes. Er will geklärt haben, wie weit auf Berggipfeln überhaupt gebaut werden darf.
Natürliche Gipfel als höchster Punkt des Berges
Andrea Bianchi, Bergführer, Jurist und Rechtsvertreter des Schweizer Heimatschutzes, zeigte sich auf Anfrage schwer enttäuscht. Er sprach von einem "gefährlichen Präjudiz". Das Beispiel Arosa könne in der Schweiz Schule machen; er sieht vor die Gefahr vor bei noch nicht mit Bauten und Anlagen überhöhte Gipfel. Das Bundesgericht sei offenbar vom Grundsatz abgewichen, wonach der natürliche Gipfel der höchste Punkt eines Berges sei, so Bianchi. Im Hinblick auf das noch zu erwartende Urteil meinte er: "Es ist klar, dass wir in der Defensive sind." Das Bundesgericht strebe in der Streitsache offenbar einen Kompromiss an. (sda)