GVZ setzt auf Eigenkontrollen
Die Weisung der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ), die ab 1. April in Kraft tritt, sieht statt behördlicher Kontrollen vermehrt Eigenkontrollen vor. Damit werde die Eigenverantwortung von Eigentümern und Nutzern gestärkt, teilt die GVZ mit.
Den Eigenkontrollen unterstehen landwirtschaftliche Betriebe, kleinere und mittlere Gastwirtschaftsbetriebe (bis 100 Personen), industrielle und gewerbliche Betriebe ohne erhöhtes Brandrisiko sowie alle Büro und Verwaltungsbauten. Zudem überprüft die Feuerpolizei künftig Parkgaragen nur noch periodisch – sofern sie öffentlich zugänglich sind oder eine Mindestfläche von 2000 Quadratmetern aufweisen. Zudem werden Gebäude mit erhöhtem Personenrisiko wie Läden mit einer Fläche von über 1‘200 Quadratmetern, Bauten mit sehr grossen Personenansammlungen – etwa das Zürcher Hallenstadion - oder Gebäude und Anlagen von Volks- und Privatschulen öfter von der Feuerpolizei überprüft.
Bei feuerpolizeilichen Kontrollen werden die Mängel auch weiterhin in drei Kategorien unterteilt: sofort umzusetzen (Personensicherheit gefährdet), umzusetzen im Rahmen einer grosszügigen Frist (die Personensicherheit ist tangiert) und zu realisieren beim nächsten Umbau. Mit dieser Abstufung werde der Verhältnismässigkeit und dem Grundsatz des Bestandesschutzes Rechnung getragen, schreibt die GVZ. (mai/mgt)