16:03 BAUBRANCHE

„Gute Bauten“ in Graubünden

Teaserbild-Quelle: Ikiwaner, wikimedia, CC

Zum letzten Mal wurde er 2001 vergeben: der Architekturpreis des Bündner Heimatschutzes „Gute Bauten Graubünden“. Jetzt soll er wieder verliehen werden. Noch bis 30. September können sich Architekten, Ingenieure und Bauträgerschaften beteiligen, und zwar mit Bauten die zwischen 2001 und 2013 in Graubünden errichtet worden sind.

Ikiwaner, wikimedia, CC

Quelle: Ikiwaner, wikimedia, CC

2001 wurde unter anderem Christian Menns Sunnibergbrücke bei Klosters ausgezeichnet.

Der Schwerpunkt wird allerdings bei Gebäuden auf den vergangenen vier Jahren liegen. In Zukunft will der Heimatschutz die Auszeichnung alle vier Jahre vergeben. Träger des Preises sind neben dem Heimatschutz etwa die Ortsgruppe Graubünden des Schweizerischen Werkbundes, der Bund Schweizer Architekten, die Sektion Graubünden der SIA, der Bündner Planerkreis und die HTW Chur. Die eingereichten Werke werden von Peter Zumthor, Architektin und Planerin Ariane Widmer sowie EPFL-Professor und Ingenieur Aurelio Muttoni juriert.

Als die Auszeichnung vor rund zwölf Jahren zum letzten Mal vergeben worden war, hatte sie für Unstimmigkeiten gesorgt: Die „Südostschweiz“ hatte damals gemeldet, dass Druck auf die Jury ausgeübt worden war. Die Bauwerke, die es in die Vorausscheidung geschafft hatten, waren öffentlich kommuniziert worden. Unter anderem hatte Valerio Olgiati laut dem „Bündner Tagblatt“ gedroht, alle seine eingereichten Projekte zurückzuziehen, weil sein Gelbes Haus nicht in die engere Auswahl aufgenommen worden war. Zuletzt wurde es dann doch noch prämiert. (mai)

Weitere Informationen: www.gute-bauten-grabuenden.ch

„Gutes Bauen Ostschweiz“

Der Preis „Gute Bauten Graubünden“ ist allerdings nicht der einzige Architekturpreis, der in der Region vergeben wird: Das Architekturforum Südostschweiz prämiert mit der Auszeichnung „Gutes Bauen Ostschweiz“ Projekte, die zwischen 2011 und 2015 fertig gestellt wurden. Bedingung ist, dass sie in den Kantonen Appenzell Ausser- und Innerrhoden, Glarus, Graubünden, St Gallen, Schaffhausen und Thurgau sowie im Fürstentum Liechtenstein erstellt worden sind. Neben Bauwerken kann auch Landschaftsarchitektur sowie Orts- oder Raumplanungen mit ein Preis verliehen werden. Bei dieser Preisvergabe können die Architekten ihre Werke allerdings nicht selber einreichen. Die Eingabe erfolgt durch durch Abgeordnete der Fachverbände SIA, BSLA und BSA in der Redaktionskommission. Sie wählen pro Jahr zwölf Werke aus.

Weitere Informationen: a-f-o.ch/gutes_bauenreglement

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