Gstaad soll bleiben wie es ist
Das befristete Bauverbot für das Zentrum von Gstaad, mit dem die Gemeinde Saanen den Charakter des Nobel-Tourismusorts erhalten will, beschäftigt demnächst auch das Bundesgericht:Der Saaner Gemeinderat zieht ein gegen ihn ausgefallenes Urteil weiter.
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Die Gemeinde Saanen will den Charakter von Gstaad bewahren.
Vor zwei Wochen entschied das kantonale Verwaltungsgericht, dass die Gemeinde Saanen drei Baugesuche von Personen, die im Zentrum von Gstaad bauen wollen, vergangenen Herbst nicht hätte sistieren dürfen. Gstaad gehört zur Gemeinde Saanen.
Eine Gemeinde dürfe laut dem bernischen Baugesetz nur dann Baugesuche einer Planungszone zuordnen und damit vorübergehend mit einem Bauverbot belegen, wenn diese Gesuche weniger als drei Monate vor dem Erlass der Planungszone eingereicht worden seien, hiess es dazu. Die drei Gesuche seien aber mehr als drei Monate vorher eingereicht worden. Doch das will der Saaner Gemeinderat nicht akueptieren: Die Bestimmung, auf die sich das kantonale Verwaltungsgericht gestützt habe, sei laut "namhaften Vertretern aus Forschung und Lehre" nicht bundesrechtskonform, konterte Gemeinderat von Saanen in einer Mitteilung. Die Dreimonateregel sei auch deshalb nicht anwendbar, weil sich die Verhältnisse seit dem Einreichen der drei Gesuche wesentlich geändert hätten. Gemäss bernischem Gesetz ist dies eine Voraussetzung dafür, dass eine Planungszone auch dann erlassen werden kann, wenn mit ihr weiter zurückliegende Baugesuche erfasst werden sollen.
Dass der Gemeinderat von Saanen die drei Baugesuche sistierte, geht auf einen Entscheid der Gemeindeversammlung von Juni 2009 zurück. Damals erteilte das Volk der Exekutive den Auftrag, die Nutzungsvorschriften für das Dorf Gstaad zu überarbeiten und dabei insbesondere die zulässige Ausnützung zu vermindern. Viele Einheimische fürchten, dass der Charakter des Dorfs Gstaad mit dem Bau von Riesenchalets verloren geht. Kurz nach der Abstimmung liess der Saaner Gemeinderat deshalb als Sofortmassnahme die Planungszone fürs Zentrum von Gstaad. Gleichzeitig nahm er die Formulierung neuer Bestimmungen zum Mass der zulässigen Nutzung in Angriff. Diese haben laut Mitteilung vom Donnerstag inzwischen Eingang ins revidierte Baureglement gefunden. (sda)