17:55 BAUBRANCHE

Grosse Berner Bauprojekte sollen weiter vom Investitionsfonds profitieren

Im Kanton Bern sollen auch in Zukunft grosse Bauprojekte über einen speziellen Fonds für Investitionsspitzen mitfinanziert werden können. Darum will der Berner Regierungsrat die Befristung auf fünf Jahre aufheben und diesen unbefristet weiter führen.

Der Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen war im Frühling 2010 geschaffen worden, weil die zuvor eingeführte Schuldenbremse der Finanzierung von Investitionen enge Schranken setzt. Investitionen müssen mittelfristig zu 100 Prozent aus eigenen Mitteln finanziert werden. Der Fonds soll dazu beitragen, das hohe Investitionsvolumen auch in finanziell schwierigen Jahren beibehalten zu können: Wird der Fonds unbefristet weitergeführt kann der Kanton laut Regierungsrat auch wichtige Entwicklungsvorhaben mitfinanzieren, die erst nach dem 1. April 2015 baureif sind. Zumal sich die Investitionen auch nach der ursprünglich geplanten Aufhebung des Fonds auf hohem Niveau bewegen dürften. Zumal beim Verkehr namhafte Investitionen erst nach 2016 anstehen, wie den Ausbau des Bahnhofs Bern, das Tram Region Bern, der Campus Biel der Berner Fachhochschule oder der Neubau der Frauenstrafanstalt in Hindelbank. Zudem weißt der Regierungsrat darauf hin, dass über den Fonds auch Projekte zur Bewältigung von Naturereignissen finanziert werden können.

Vorläufig keine zusätzliche Äufnung

Wegen der schwierigen Finanzlage des Kantons sei nicht davon auszugehen, dass der Fonds in den nächsten Jahren zusätzlich geäufnet werden könne. Dies sei nur möglich, wenn im entsprechenden Rechnungsjahr die Vorgaben der Schuldenbremse für die Laufende Rechnung und der Schuldenbremse für die Investitionsrechnung eingehalten werden, heisst es in der Medienmitteilung. Dennoch erachtet es der Regierungsrat als sinnvoll, die Befristung der Laufzeit des Fonds aufzuheben. Die Befristung der Laufzeit zwinge den Kanton heute faktisch zu einer Teilfinanzierung von mehreren, eher kleineren Projekten mit einer begrenzten Realisationsdauer. Dies widerspreche dem ursprünglichen Ziel des Gesetzgebers, Grossvorhaben aus diesem Fonds zu finanzieren. Eine Aufhebung der Begrenzung ermögliche es hingegen, die Bewirtschaftung des Fonds neu zu planen und dessen Mittel auch nach 2015 gezielt für die Mitfinanzierung grosser Investitionsvorhaben einzusetzen.

Finanzpolitischer Spielraum kann sich einengen

Der Regierungsrat sei sich bewusst, dass die Einrichtung von Fonds den finanzpolitischen Spielraum einengen könne, heisst es in der Medienmitteilung. Eine Zweckbindung von allgemeinen Staatsmitteln sei grundsätzlich nur mit grosser Zurückhaltung vorzunehmen. Beim Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen gehe es aber nicht um die Finanzierung staatlicher Konsumausgaben, sondern um spezielle Investitionen. Diese würden dazu beitragen, das Entwicklungspotenzial, die Wettbewerbsfähigkeit, die Standortattraktivität und die Wachstumschancen des Kantons zu verbessern. Können bedeutende Investitionsvorhaben aus dem Fonds mitfinanziert werden, erhöht sich laut Regierungsrat auch die Planungssicherheit. Dies verhindere, dass Investitionsplanungen wegen sich ändernder Budgetmittel kurzfristig angepasst werden müssten, was Kosten verursache.

Laut Voranschlag 2013 beträgt der Vermögensbestand des Fonds per Ende Jahr 237 Millionen Franken. Unter Berücksichtigung der geplanten Entnahmen dürfte das Vermögen gemäss dem Finanzplan Ende 2017 noch 88 Millionen Franken betragen. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung zur Aufhebung der fünfjährigen Befristung geht nun in die Vernehmlassung. Das letzte Wort hat der Grosse Rat. Er kann beschliessen, den Fonds nach dem Ablauf der Befristung weiterzuführen. (sda/mai)

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