Grimsel-Staumauer: Letzte Hürde für Erhöhung überwunden
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Kraftwerke Oberhasli im Zusammenhang mit der Erhöhung der Grimsel-Staumauer gutgeheissen. Damit wird Vergrösserung des Grimselsees und die Erhöhung der beiden Staumauern möglich. Zahlreiche Naturschutzorganisationen wehrten sich gegen dieses Vorhaben.
Die Kraftwerke Oberhasli AG (KWO) als Betreiberin des Grimselkraftwerks im Kanton Bern will bekanntlich die Speicherkapazität des Grimsel-Stausees fast verdoppeln und dafür sowohl den See vergrössern als auch die beiden Grimsel-Staumauern erhöhen. Der Stauspiegel soll um 23 Meter angehoben werden. 300 Millionen Franken will die KWO in das Projekt namens "KWO Plus" investieren.
Teile des Gebiets liegen allerdings in der geschützten Moorlandschaft Grimsel. Der Bundesrat unterstützt die KWO und hat die südliche Grenze des Inventars besagter Moorlandschaft 27 Meter über dem heutigen Seespiegel festgelegt. Dagegen formierte sich Widerstand seitens von Pro Natura, Greenpeace, WWF, aqua viva sowie der Energiestiftung Schweiz und der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, sodass sich die Gerichte mit dem Fall befassen mussten. Das bernische Verwaltungsgericht gab Ende letztes Jahr den Gegnern Recht und verbot die Erhöhung der Staumauern. Der Moorschutz gehe vor, monierte es.
Die KWO zog daraufhin vor das Bundesgericht. Dieses hat nun entschieden, dass der Bundesrat seinen Ermessensspielraum nicht überschritten hat und damit die Beschwerde der Betreiberin gutgeheissen. Damit wird eine Vergrösserung des Grimselsees und eine Erhöhung der Staumauern möglich.
Bei der betroffenen Fläche handle es sich um eine Randzone der Moorlandschaft Grimsel. Und gerade dort liege es im Ermessen des Bundesrats, wo die Grenze eines zu schützenden Gebiets verlaufen solle. Im Fall der Grimsel-Moorlandschaft seien alle charakteristischen und zentralen Elemente in den Perimeter aufgenommen worden. Der Bundesrat habe die Ausbaupläne der KWO vom definitiven Schutzgebiet ausnehmen dürfen. Zudem bestehe ein erhebliches öffentliches und privates Interesse am Ausbau der bestehenden Wasserkraftnutzung. Die Speicherkapazität des Stausees könne mit einem minimalen Landkonsum um 75 Millionen Kubikmeter (auf 170 Millionen Kubikmeter) erhöht werden. Dies entspreche nach der Einschätzung von Experten rund 20 Prozent des gesamtschweizerischen Ausbaupotenzials von Wasserkraftwerken.
Mehr Handlungsmöglichkeiten
Der Entscheid des Bundesgerichts freut die KWO. Es gebe dem Unternehmen mehr Handlungsspielraum für die Zukunft, betonte Verwaltungsratspräsident und Ständerat Werner Luginbühl auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Egal, ob die Staumauer-Erhöhung jetzt oder erst in Zukunft ein Thema sein werde; der Entscheid halte für die Kraftwerke Oberhasli eine sehr wichtige Option offen. Er verwies unter anderem auf die Energiestrategie des Bundes, die ja Beiträge an neue Projekte vorsehe. Die Erhöhung der Staumauer an der Grimsel müsse sicher auch unter diesem Aspekt geprüft werden.
Umweltverbände erstaunt
Die Umweltverbände reagieren mit Erstaunen auf den Bundesgerichtsentscheid. Sie hoffen nun auf das bernische Verwaltungsgericht. Dieses muss nochmals über die Bücher, was mehrere Monate in Anspruch nehmen dürfte. Dabei geht es namentlich um die Frage des Schutzes der Grimsellandschaft durch das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung, wie die Umweltorganisationen in einer Mitteilung schreiben. (sda/mt)