Grenzen von Solarstromvergütungen
Die Solarstrom-Börse des Elektrizitätwerks Zürch (EWZ) kauft seit Jahren Strom von Solarstrom-Produzenten zu einem kostendeckenden Preis. Allerdings müssen diese Lieferanten mit Ihren Anlagen einen Peak von mindestens zehn Kilowatt erbringen. Doch nun sollen auch Anlagen mit tieferen Peaks als Lieferanten dazu kommen.
Für Fotovoltaik-Anlagen mit schwächeren Leistungen sind die Kosten für Netzanschluss und Messeinrichtungen so hoch, dass auch die Stromkosten massiv steigen können. Dennoch hat der Gemeinderat der Stadt Zürich entschieden, künftig sogar Strom von Klein-Anlagen mit einer Peak-Leistung von lediglich 0,5 Kilowatt zu kostendeckenden Preisen abzunehmen. Pikant ist, dass die Motion, auf die dieser Gemeinderatsbeschluss eingeht, von der damaligen SP-Gemeinderätin und heutigen Zürcher Stadtpräsidentin Corinne Mauch lanciert wurde.
Der Vorsteher der Industriellen Betriebe der Stadt Zürich, Stadtrat Andres Türler warnte vergebens dass dieser Beschluss die bis heute noch zahlbaren Solarstrompreise in die Höhe treiben könnte. Er bezeichnete kostendeckende Entschädigungen für Klein-Anlagen als "schlicht nicht machbar". (mai)