«Gratwandern» beim Kloster?
Wegen eines Verfahrensfehlers droht die Sanierung des in der Kartause eingemieteten Thurgauer Kunstmuseums ohne die Architekten über die Bühne zu laufen. Das zumindest möchte der Kantonsrat. Allerdings sind nicht alle mit diesem Vorgehen einverstanden.
Eigentlich stand es von Anfang an fest: Die Kartause Ittingen und das dort untergebrachte Thurgauer Kunstmuseum soll vom Büro harder spreyermann architekten aus Zürich saniert und erweitert werden. Die Zusammenarbeit zwischen der Stiftung Kartause Ittingen und den Architekten hat sich bewährt, sie sind seit 2001 mit verschiedensten Projekten betraut worden. Im Dezember entscheidet der Grosse Rat über den 4,6-Millionen-Franken-Kredit für die Sanierung des in der Kartause eingemieteten Kunstmuseums. Je nachdem wie der Grosse Rat entscheidet, erhält die Stiftung zusätzliche 11,32 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds für den Erweiterungsbau.
Allerdings steht die Realisierung des Projekts zumindest aus juristischer Sicht auf wackeligen Beinen: Als Regierungsrat und Stiftung den Auftrag an das Zürcher Büro vergaben, verletzten sie nämlich das öffentliche Beschaffungsrecht. Dieser Umstand sorgt schon länger für heftige Kritik. In der Folge stoppte Regierungsrat Jakob Stark vor rund einem Jahr gar die Planung. Gestützt auf ein Gutachten des Vergaberechtsspezialisten Peter Galli, will er das Projekt nun aber doch umsetzen. Damit die verfassungsrechtliche Pflicht zur sparsamen Haushaltsführung erfüllt wird, soll das Zürcher Büro nicht mehr an der weiteren Arbeit beteiligt werden. Während Kantonsrat und Rechtsanwalt Hans Munz dieses Vorgehen vor kurzem in der Thurgauer Zeitung als verantwortbar bezeichnete, sieht es Jurist und Ratskollege Alex Frei anders und sprach in der Zeitung von einer rechtlich recht heiklen Gratwanderung. Er persönlich neige im Dezember klar zu einer Ablehnung. (mai)