Gleich lange Spiesse für Schweizer- und EU-Exporteure
Im europäischen Binnenmarkt sollen Schweizer Exporteure von Bauprodukten gleich lange Spiesse erhalten wie die Marktteilnehmer der übrigen EFTA- und der EU-Staaten. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Totalrevision des Bauprodukterechts eröffnet; sie dauert bis zum 21. Dezember.
Die Anpassung des Schweizer Bauprodukterecht an die neue europäische Bauprodukteverordnung soll die Vorteile des bilateralen Abkommens mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) für die Schweiz erhalten. Gleichzeitig soll sie technische Handelshemmnisse abbauen. Das heisst, Doppelprüfungen, Zusatzkosten, Verzögerungen und Wettbewerbsnachteile entfallen damit. Ausserdem eröffnet das MRA einen europaweiten Markt für schweizerische Konformitätsbewertungsstellen, die Produktprüfungen und Zertifizierungen durchführen.
Das MRA ist laut dem Eidgenössischen Finanzdepartement für die schweizerische Volkswirtschaft bedeutend, weil die Staaten des EWR (EU und EFTA) mit grossem Abstand die wichtigsten Handelspartner der Schweiz im Bauproduktesektor sind. So wurden im 2011 Bauprodukte aus dem EWR im Wert von 4,6 Milliarden Franken importiert und für 1,3 Milliarden Franken in den EWR exportiert. Gemessen am Gesamthandel mit Bauprodukten machte dies bei den Importen mehr als 96 Prozent und bei den Exporten fast 87 Prozent des Handelsvolumens aus. (mai/mgt)