Gericht weist Beschwerde gegen Ortsplanungsrevision Beromünster ab
Das Luzerner Kantonsgericht hat eine Beschwerde gegen die Ortsplanungsrevision in Beromünster abgewiesen. Die von der Gemeinde festgelegte Verkehrszone – die auf einem kleinen Teil des Grundstücks der Beschwerdeführer liegt – sei verhältnismässig.
Quelle: Roland Zumbuehl - Eigenes Werk wikimedia CC BY-SA 4.0
Blick auf die Gemeinde Beromünster.
Eine Verkehrszone könne nicht nur auf bestehenden Strassen, sondern auch vor der Bewilligung eines Strassenprojekts erlassen werden, schrieb das Luzerner Kantonsgericht in seinem Urteil vom Donnerstag. Demnach war die Gemeinde Beromünster nicht verpflichtet, im Rahmen der Nutzungsplanung alle Interessen und den Schutz des Ortsbildes genau abzuwägen.
Über die einzelnen baulichen Massnahmen und deren möglichen Auswirkungen auf das Ortsbild von Beromünster werde erst im separaten strassenrechtlichen Projektbewilligungsverfahren entschieden, so das Kantonsgericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im November 2022 hatte das Stimmvolk die Gesamtrevision mit einem Ja-Stimmenanteil von 73 Prozent gutgeheissen. Zwei betroffene Personen legten bei der Regierung Einsprache gegen die Festlegung einer Verkehrszone auf ihrem Grundstück ein. Die Beschwerde wurde abgewiesen, woraufhin diese an das Kantonsgericht weitergezogen wurde. (sda)