12:25 BAUBRANCHE

Geothermie: Neues Gesetz für Zürcher Untergrund

Im Zuge der Geothermie, aber auch angesichts der Erdgasförderung, steigt das Interesse am Untergrund. Allerdings gibt es bei der Nutzung des Bodens Regelungslücken. Diese will der Zürcher Regierungsrat mit einem neuen Gesetz zur Nutzung des Untergrunds (GNU) schliessen.

Mit dem neuen Gesetz, das nun dem Kantonsrat vorgelegt wird, will der Regierungsrat vor allem Unternehmern und Investoren Rechtssicherheit bieten sowie die Bevölkerung und Umwelt vor Schäden bewahren. So sollen klare Rahmenbedingungen die Nutzung des Untergrunds „für die heimische Energiegewinnung begünstigen“. Das Gesetz schafft dafür exakte Zuständigkeiten und ein transparentes Verfahren: Konzessionen für den Abbau von Bodenschätzen müssen etwa öffentlich ausgeschrieben werden.

Zudem verdeutlicht das GNU verdeutlicht, dass die Untersuchung und die Nutzung des Untergrunds stets ohne Gefährdung von Mensch und Umwelt erfolgen müssen. Zu spezifischen Technologien - etwa dem Fracking - äussert sich das Gesetz dabei nicht. Wegen des stetigen technologischen Wandels wurde es technologieneutral gehalten.

Neu gewonnenes Wissen gehört der Öffentlichkeit

Wissen Mit dem GNU will der Regierungsrat zudem erreichen, dass die über die Untersuchung und Nutzung des Untergrunds gewonnenen Erkenntnisse der Öffentlichkeit gehören. Das heisst, Unternehmen müssen ihre gewonnenen Daten dem Kanton unentgeltlich zur Verfügung stellen. „Diese Informationen dienen dazu, das Wissen über den Untergrund und über Ressourcenpotenziale zu verbessern, um damit künftige Nutzungen besser planen und umsetzen zu können“, heisst es dazu im Antrag der Regierung. Wie sie weiter festhält, sei das GNU knapp gehalten.

Erdwärmesonden bis 1000 Meter Tiefe nicht betroffen

Neue Regelungen sollen nur erlassen werden, sofern sie sinnvoll und nötig sind. Darum fallen beispielsweise wenig intensive, räumlich eng beschränkte Nutzungen der Erdwärme nicht unter die neue Bewilligungs- und Konzessionspflicht. Damit tangiert das neue Gesetz die Planung und den Bau der weit verbreiteten, meist für einzelne Häuser genutzten Erdwärmesonden oder Grundwassernutzungen bis jeweils 1000 Meter Tiefe nicht. Laut Regierungsrat reichen hier die bestehenden gesetzlichen Regelungen aus. (mai/sda)

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