15:33 BAUBRANCHE

Gemeinden entscheiden über Bauten am Zürichseeufer

Bisher entschied der Kanton über Bauprojekte im Uferbereich des Zürichsees. In Zukunft sollen die Gemeinden darüber befinden. Grund für die Änderung ist ein Urteil des Bundesgerichts. – Der Regierungsrat hat heute Freitag dazu die Vernehmlassung eröffnet.

Das Ufer des Zürichsees besteht hauptsächlich aus so genannten Landanlagen. Das heisst, es besteht aus Grundstücken, die ursprünglich Seegebiet waren und im 19. und frühen 20. Jahrhundert aufgeschüttet worden sind, um zusätzliche Fläche zu erhalten. Weil dieser Grund ursprünglich See und somit Kantonsgebiet war, hatte der Kanton das Sagen auf diesem Land: Wer ein Haus errichten oder umbauen wollte, brauchte nicht nur eine Bewilligung der Gemeinde, sondern auch eine des Kantons.

Dieser Praxis hatte das Bundesgericht im März 2013 mit einem Urteil ein Ende gesetzt: Laut den Richtern braucht es für das Seeufer keine Sonderregelung mehr. Sie begründeten dies damit, dass es mittlerweile genügend andere Richtlinien gebe, die den Uferbereich schützten. In der Folge wurde der Regierungsrat aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen entsprechend abzuändern: Gemeinden sollen nun in Zukunft das Planen und Bauen im Uferbereich in ihren Richtplänen, Bau- und Zonenordnungen selber regeln. Eine Baubewilligung der Gemeinde wird dann ausreichen.

Laut Regierungsrat muss das Bauen am See aber weiterhin „sehr behutsam“ erfolgen. Die ortsspezifische Situation, die landschaftlichen Gegebenheiten und die jeweiligen Nutzungsansprüche seien zu berücksichtigen.

Ab der rechtskräftigen Überarbeitung des regionalen Richtplans sollen die Gemeinden während einer Übergangszeit von drei Jahren ihre Bau- und Zonenordnung anpassen. Bis die neuen Bestimmungen in Kraft treten, dürfen im Uferbereich von Seen keine baulichen Veränderungen oder sonstige Vorkehrungen getroffen werden, die die Planung negativ beeinflussen.

Bis am 11. August können sich nun Gemeinden und Interessierte im Rahmen der Vernehmlassung zur geplanten Änderung der entsprechenden Änderungen zu äussern. (mai/sda/mgt)

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