Gelockerte Regeln für Umbau von Bauernhäusern umstritten
Die SP, aber auch die Bauwirtschaft sind dagegen, die Vorschriften für den Umbau von Bauernhäusern zu lockern. Sie wollen lieber eine Gesamtüberprüfung zum Bauen ausserhalb der Bauzonen. Die Stiftung Landschaftsschutz winkt ebenfalls ab. Dafür sind SVP, FDP und CVP.
Quelle: zvg
Der Umbau von Bauernhäusern ausserhalb der Bauzone bleibt umstritten.
Heute dürfen Wohngebäude im ländlichen Gebiet ausserhalb Bauzonen nur für Wohnzwecke von nicht als Bauern tätigen Personen umgebaut, abgebrochen oder wieder aufgebaut werden, wenn sie bereits vor dem 1. Juli 1972 so genutzt worden waren. Waren die Gebäude vor diesem Stichtag von Bauern bewohnt gewesen, ist eine Umnutzung verboten. Die Raumplanungskommission (UREK) des Nationalrates möchte nun im Raumplanungsgesetz die Vorschriften für den Umbau von Bauernhäusern lockern. Sie erarbeitete im Frühjahr eine Vorlage, die die Möglichkeit des Wiederaufbaus an die Bedingung knüpft, dass die äussere Erscheinung der Bauernhäuser nicht wesentlich geändert wird. Damit soll verhindert werden, dass der Charakter der landwirtschaftlich geprägten Landschaften schleichend verloren geht.
"Nicht zielführend"
Die SP unterstützt diese Vorgabe. Sie wünscht sich aber eine verbindlichere Formulierung, insbesondere was kulturhistorisch wertvolle und denkmalgeschützte Gebäude sowie Inventarobjekte angeht. Grundsätzlich kritisiert die SP jedoch, mit dieser Vorlage werde nur ein Teilaspekt des Bauens ausserhalb der Bauzonen separat und unkoordiniert revidiert. Das erschwere die Arbeiten zu einer in der laufenden 2. Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) geplanten Gesamtüberprüfung zum Bauen ausserhalb der Bauzonen.
"Stark zu bezweifeln"
Auch die Dachorganisation der Bauwirtschaft, bauenschweiz, verweist auf die 2. Etappe der RPG-Revision, die schon relativ weit gediehen sei. "Ob unter diesen Umständen eine sehr punktuelle vorgezogene Teilrevision sachgerecht ist, ist stark zu bezweifeln", schreibt bauenschweiz. Positiv an der Vorlage zu werten sei, dass der Vollzug einfacher würde. Von der Lockerung dürften denn auch zahlreiche Wohnbauten profitieren. Dies könnte allerdings die Zersiedelung fördern.
Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz lehnt die Vorlage ab. Sie meint, dass Entwicklungen hin zu Abbruch und Neubau gefördert würden, die nicht nachhaltig seien und den Zielen und Grundsätzen der Raumplanung fast zwangsläufig widersprächen.
Modernisierung nicht verhindern
Der Schweizerische Bauernverband hält fest, die Bestimmung, wonach beim Wiederaufbau das äussere Erscheinungsbild nicht wesentlich verändert werden darf, dürfe nicht dazu führen, dass alte und unattraktive, in das Landschaftsbild nicht eingepasste Bauten wieder gleich aufgebaut werden müssten. Eine Modernisierung der Wohnsituation in Bezug auf Raumeinteilung oder Raumhöhe dürfe nicht verhindert werden.
Die FDP unterstützt die Revision, während sich die SVP bei der äusseren Erscheinung der Bauten weiterreichende Lockerungen der Regelungen wünscht. Auch die CVP stellt sich hinter die Vorlage der nationalrätlichen UREK. Die Änderungen träten einer weitverbreiteten Sorge entgegen und bereiteten einer Ungleichbehandlung ein Ende. (tst/sda)