Geheimnisse um Missstände im Zürcher Hochbauamt?
Baudirektor Markus Kägi wollte nicht, dass die Missstände im Zürcher Hochbauamt publik werden, weil er ein Imageschaden für sein Amt befürchtete. Vor zwei Jahren war ein Mitarbeiter verhaftet und danach fristlos entlassen worden. In der Folge hatte Kägi ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Im Sommer 2009 war der Projektleiter und stellvertretende Ressortleiter des Zürcher Hochbauamtes verhaftet und kurz darauf fristlos entlassen worden. Der Grund: Es wird ihm vorgeworfen, einer Privatfirma kantonale Aufträge zugehalten zu haben, und zwar im Rahmen freihändiger Verhandlungen. Dies berichtet „Tages-Anzeiger“ in seiner aktuellen Ausgabe. Laut Regierung hat besagtes Unternehmen fast ausschliesslich vom ehemaligen Mitarbeiter Aufträge erhalten, deren Betrag die finanziellen Kompetenzen des Projektleiters „zum Teil markant überschritten“ habe. Zudem arbeitete der Beamte offenbar auch noch nebenher für die Firma. In der Folge beauftragte Baudirektor Markus Kägi Andreas Werren, den ehemaligen Chefs des Amtes für Justizvollzug, als externen Berater: Er sollte die betroffene Abteilung durchleuchten. Die Resultate der Untersuchung gefielen laut „Tages Anzeiger“ den Auftraggebern gar nicht. Die Baudirektion habe sich mit Händen und Füssen dagegen gewehrt, dass etwas aus dem Bericht durchsickerte.
Mittlerweile hat der frühere Projektleiter Rekurs gegen seine fristlose Entlassung Rekurs eingereicht. Zudem läuft derzeit ein Verfahren wegen Vermögensdelikten gegen ihn. Wie Baudirektionssprecher Dominik Bonderer gegenüber der SDA erklärte, wolle man deswegen den Vorfall nicht kommentieren. Es gelte die Unschuldsvermutung. Bonderer bestätigte den Bericht des „Tages Anzeigers“, dass der ehemalige Mitarbeiter Einsicht in Werrens externes Gutachten verlangt hatte. Die Baudirektion verweigerte dies und schliesslich musste im Juni 2011 der Regierungsrat darüber entscheiden, ob das Papier geheim sei.
Kein öffentliches Interesse an Geheimhaltung
Die Baudirektion befürchtete, bei Veröffentlichung des Werren-Berichts einen Imageschaden und einen Vertrauensverlust zu erleiden. Die Regierung war anderer Meinung: Ein „allfälliger Reputationsschaden des öffentlichen Organs“ stelle kein öffentliches Interesse an der Geheimhaltung dar, hielt der Regierungsrat in seinem Entscheid fest. Weil dieser Entscheid inzwischen auf der Website des Kantons eingesehen werden kann, kam damit auch die ganze Vorgeschichte ans Licht. Neben der Vergabepraxis, Leistungen und Verhalten des ehemaligen Projektleiters geht es um die Rechnungskontrolle des Hochbauamts, die Betriebskultur und um die Führungsqualitäten der Vorgesetzten. Des Weiteren gibt das Werren-Gutachten Empfehlungen, mit welchen Massnahmen sich eine engmaschige Kosten- und Qualitätskontrolle sowie eine Verbesserung der Führungskultur im Hochbauamt erreichen lassen.
Das Gutachten enthalte Thesen und Sachverhalte, die im Laufe des Strafverfahrens vertieft abgeklärt werden, erklärte Bonderer gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Der Gutachter habe mit rund zehn Personen gesprochen und daher könnte man daraus nicht auf ein ganzes Amt mit mehreren hundert Leuten schliessen. Ausserdem stamme der Bericht aus dem Jahr 2009. Die Vorschläge aus dem Gutachten wurden intern weiter ausgearbeitet. Inzwischen habe es im Hochbauamt zahlreiche Weiterbildungen für die Mitarbeitenden gegeben und man habe in das Projektcontrolling investiert. Auch eine Ressortleitung sei neu besetzt worden. Ziel sei es, aus den gemachten Fehlern zu lernen. (mai/sda)
Link zumArtikel des „Tages-Anzeigers“ vom 27. Oktober 2011: www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region