Gebirgskantone zufrieden mit dem Bundesrat
Erstwohnungen können weiterhin in Zweitwohnungen umgenutzt werden. Damit hat der Bundesrat ein Hauptanliegen der Gegner in die Verordnung zur vorläufigen Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative aufgenommen. Entsprechend zufrieden zeigt sich die Konferenz der Gebirgskantone.
Mit Befriedigung nehme man zur Kenntnis, dass der Besitzstand für bestehende Bauten gewahrt bleibe, teilte die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) am Mittwoch mit. Ebenfalls begrüsst die RKGK die Möglichkeit einer Umnutzung von unrentablen Hotelbetrieben in Zweitwohnungen. Mit diesen Regelungen könne ein massiver Wertezerfall in Berggemeinden vermieden werden. Dass bei der Umnutzung von Hotels und auch bestehenden Wohnungen Missbräuche verhindert werden müssten, sei unbestritten. „Die Gemeinden und Kantone werden hier ihre Verantwortung wahrnehmen.“
Dass die Verordnung per 1. Januar 2013 in Kraft trete, entspreche der „deutlich überwiegenden Mehrheit“ der Parteien, die in die Anhörung eingebunden gewesen seien. Damit sei gewährleistet, dass sich Gemeinden und Kantone sorgfältig auf den Vollzug der Bestimmungen vorbereiten könnten.
Aus der Sicht der Bergkantone gibt es aber Lücken in der Verordnung: Sie vermissen flankierende Massnahmen zugunsten des Tourismus. Die Arbeiten an der Umsetzungsgesetzgebung, die auf die Verordnung folgen wird, müssten deshalb an die Hand genommen werden. (mai/sda)