Gebäude-Energieausweis: Einer für alle
Der Bundesrat hat das revidierte Energiegesetz per ersten Januar in Kraft gesetzt. Dies teilt das Bundesamt für Energie mit. Damit wird einerseits ein gesamtschweizerisch einheitlicher Gebäude-Energieausweis ermöglicht. Andererseits werden mehr finanzielle Mittel für die Kantone für ihre Beratungsleistungen sowie die Aus- und Weiterbildung im Gebäudebereich bereit gestellt.
Diese neuen Instrumente sollen laut Bundesamt für Energie dazu beitragen, das „grosse Energiesparpotenzial im Gebäudebereich“ zu erschliessen. So werden die Kantone verpflichtet, sofern sie einen Energieausweis einführen, einen landesweit einheitlichen Gebäude-Energieausweises zu verwenden. Der Ausweis informiert potenzielle Käufer oder Mieter unter anderem über den Wärme- und Stromverbrauch eines Gebäudes. Das geänderte Gesetz soll gewährleisten, dass in allen Kantonen derselbe Ausweis verwendet wird. Pflicht ist dieser Ausweis allerdings nicht, denn die Kantone können selbst entscheiden, ob sie den Gebäude-Energieausweis obligatorisch einführen wollen.
Gerade im Gebäudebereich sei eine fachgerechte, neutrale Information und Beratung der Öffentlichkeit sowie eine gute Aus- und Weiterbildung der Fachleute besonders wichtig, heisst es in der Medienmitteilung. Ein Teil dieser Aufgaben obliegt den Kantonen, die nun mehr finanzielle Unterstützung erhalten sollen: Das revidierte Energiegesetz bringt eine Erhöhung der Fördergelder, die der Bund den Kantonen in Form von Globalbeiträgen auszahlt, und gibt den Kantonen die Möglichkeit, diese Fördergelder neu auch für Information und Beratung sowie Aus- und Weiterbildung einzusetzen. (mai/mgt)