Für Einheimische unverhältnismässig
Das Kantonsgericht Baselland hat die 2008 eingeführte generelle Kautionspflicht für Baselbieter und ausländische Firmen im Ausbaugewerbe gekippt: Es hiess am Mittwoch eine Beschwerde von zwei einheimischen Schreinereiunternehmern teilweise gut.
Die Kantonsregierung hatte die generelle Kautionspflicht im Gesamtarbeitsvertrag für das Ausbaugewerbe im Dezember allgemeinverbindlich erklärt. So mussten ausländische Firmen, die im Kanton arbeiten wollten - wegen der Rechtsgleichheit aber auch Baselbieter - eine Kaution von bis zu 20'000 Franken hinterlegen. Diese Kaution sollte in bar oder durch eine unwiderrufliche Garantie einer Bank mit Schweizer Sitz geleistet werden. Sollten von der Kaution Bussen oder Bearbeitungskosten abgezogen werden, so war ein Betrieb ausserdem verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen den Kautionsbeitrag wieder auf den Gesamtbetrag aufzustocken.
Geld Eintreiben im Ausland schwierig
So hatte ein Gericht in Ulm (D) im Mai einschlägige Schweizer Forderungen für nicht vollziehbar erklärt. Während laut Gericht die Kautionspflicht für Einheimische ein unverhältnismässiger Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit ist, gilt sie für Firmen aus anderen Kantonen wegen des Schweizer Binnenmarktgesetzes nicht.
Nachverhandlungen mit EU angeregt
Die Kautionspflicht hatte Unmut vor allem im grenznahen Deutschland ausgelöst. Weil mit der Gutheissung der Beschwerde der beiden Baselbieter Schreiner die Kautionspflicht wegfällt, hat das Gericht eine weitere Beschwerde eines Gipsers aus Weil am Rhein (D) abgeschrieben. (sda)